
Gehwagen im Treppenhaus
Bei Gehwagen oder Rollstühlen hat der Bundesgerichtshof klar geurteilt: Sind Mieter auf diese Hilfsmittel angewiesen, dürfen sie sie im Hausflur abstellen, wenn der Fluchtweg nicht behindert wird. Die Hausordnung darf das Abstellen von Rollis und Co. also nicht ausdrücklich verbieten.
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