
Kinderwagen im Treppenhaus
Auch Kinderwagen dürfen ähnlich wie Rollis im Hausflur abgestellt werden, urteilt der Bundesgerichtshof (Az.: V ZR 46/06). Aber auch sie dürfen den Fluchtweg nicht verstellen. Dieser muss mindestens einen Meter breit sein, damit Notarzt samt Trage hindurchpassen. Und: Nachbarn müssen weiterhin ungehindert an den Briefkasten gelangen können.
© picture alliance / JOKER