
Kochen Hausflur
Das Amtsgericht in Hamburg-Harburg urteilte 1992, dass der Vermieter den Mietern das Kochen nicht verbieten dürfe. Was war geschehen? Ein Mieter kochte gerne und ausgiebig mit Knoblauch - und lüftete seine Wohnung auch in den Hausflur. Also zogen die Dunstschwaden ins Treppenhaus. Das stank dem Vermieter und er zog vor Gericht. Allerdings ohne Erfolg. Kochen sei ein sozialtypisches Verhalten. Gerüche seien hinnehmbar, so das Gericht, das auch die besonders Rolle des Knoblauchs einordnete - denn "sein Geruch wird auch von einer zunehmenden Anzahl von Menschen nicht mehr per se als spezifisch unerträglich oder nicht hinnehmbar empfunden."
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