Kinderwagen, Rollis und stinkende Sportschuhe: In Deutschlands Treppenhäusern wird so allerlei Krempel geparkt. Die einen nutzen den Raum zwischen der Eingangstür und der eigenen Wohnung als zusätzliche Abstellfläche - die anderen sind von den Müllsäcken und Fahrrädern genervt. Spätestens wenn man mit Einkaufstaschen kaum noch an dem Gerümpel der Nachbarn vorbeikommt, ist Ärger vorprogrammiert. Aber was ist wirklich verboten im Treppenhaus?
Tatsächlich ist die Nutzung des Hausflurs gar nicht so klar geregelt. Wie immer gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Doch beschweren sich die Nachbarn über den Ramsch vor der Wohnungstür, kann es schnell Ärger geben für den Mieter.
Wie die "FAZ" berichtet, sollten Mieter das Gemotze der Nachbarn nicht zu leicht abtun. Denn landet die Beschwerde erstmal höchst offiziell beim Vermieter, kann er auf Unterlassung klagen und mit einer Abmahnung reagieren. Im schlimmsten Fall droht der Rausschmiss.