
Fahrrad im Hausflur
Fahrräder im Hausflur zählen zu den größten Zankäpfeln im deutschen Immobilienrecht. Doch für Radler sieht es nicht gut aus: Sie müssen den Drahtesel im Keller des Mieters, draußen vor der Tür oder in speziellen Räumen (Fahrradkeller beispielsweise) abstellen - oder mit in die Wohnung nehmen. Im Hausflur haben Räder nichts zu suchen, urteilt das Amtsgericht Hannover.
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