
Schuhe im Treppenhaus
Was riecht denn hier so fies? Ach, die Schuhe von der WG nebenan, die sich auf dem Treppenabsatz türmen. Da weder Garderoben noch Schuhschränke etwas im Hausflur verloren haben, gilt das auch für den Inhalt dieser Stauflächen. Allerdings dürfen Mieter ihre nassen Schuhe im Herbst und Winter draußen vor der Wohnungstür trocknen, bevor sie sie mit in die Wohnung nehmen (Az.: 22 II 264/00).
© Jens Kalaene/dpa