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Arbeitsrecht Verpfeifen verboten

Wer eine Straftat des Arbeitgebers anzeigt, riskiert die Kündigung. Arbeitsrichter sehen nämlich in so einem Verhalten eine Verletzung der gebotenen Loyalitätspflicht. stern.de-Experte Ulf Weigelt sagt, wann es dennoch geht.

Die Zahl der Unternehmen, die sich so genannte Antikorruptions- oder Ethik-Richtlinien auferlegen, nimmt immer mehr zu. Einige Unternehmen haben mittlerweile auch Anlaufstellen initiiert, an die sich Mitarbeiter anonym und vertrauensvoll wenden können, wenn sie einen Verdacht bezüglich unsauberer Machenschaften haben. Machen die Mitarbeiter aber ernst und gehen damit an die Öffentlichkeit, stehen sie in Deutschland allerdings oft im Regen - ihnen droht die Kündigung.

Loyalitätspflicht verletzt

Denn Arbeitsrichter sehen in dem Verhalten der so genannten Whistleblower (derjenigen, die den Arbeitgeber "verpfeifen") eine Verletzung der auch in diesem Fall gebotenen Loyalitätspflicht. Vor Gericht müssen Arbeitnehmer dann darlegen, dass sie ihrem Arbeitgeber nicht schaden wollten und dass es sich um einen schwerwiegenden Vorwurf handelt. Und genau das ist problematisch, denn jeder Hinweis in Bezug auf Unregelmäßigkeiten kann dem Unternehmen nachhaltig schaden.

In Deutschland sollten Mitarbeiter überlegt agieren Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Strafanzeige des Mitarbeiters gegen seinen Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigt, ist bislang nicht eindeutig geklärt. Es stehen sich der Anspruch des Mitarbeiters auf die Ausübung seiner staatsbürgerlichen Rechte auf der einen Seite und das notwendige Vertrauensverhältnis der Arbeitsvertragsparteien auf der anderen Seite gegenüber.

Zuerst innerbetriebliche Klärung

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts nimmt aktuell hierzu Stellung. Mit der Erstattung einer Strafanzeige nimmt der Mitarbeiter nach den Ausführungen der obersten deutschen Arbeitsrichter grundsätzlich ein ihm zustehendes staatsbürgerliches Recht wahr. Die Grenze dieses Rechts sei dort zu ziehen, wo die Ausübung zu unverhältnismäßigen Reaktionen bis hin zur Schädigung des arbeitsrechtlichen Vertragspartners führt.

Konkret sei eine Kündigung nur dann gerechtfertigt, wenn der Mitarbeiter schon bei Erstattung der Anzeige weiß, dass der erhobene Vorwurf nicht zutrifft oder dies jedenfalls leicht erkennen kann oder einen unverhältnismäßigen Gebrauch von seinem Recht macht. Handelt es sich bei dem angezeigten Verhalten des Arbeitgebers aber um schwerwiegende Vorfälle und nicht nur um Bagatelldelikte, muss der Mitarbeiter vor der Erstattung einer Strafanzeige nicht eine innerbetriebliche Klärung versuchen.

In den USA ist das Anschwärzen erlaubt

Arbeitnehmer sollten sich aber auf jeden Fall von einem externen Fachmann beraten lassen, bevor sie irgendwelche Maßnahmen ergreifen und somit ihren Job riskieren. Nur so kann das eigene Risiko besser eingeschätzt werden und nur so kann man verhindern, dass nach außen getragene Vorwürfe möglicherweise großen Schaden anrichten.

Seit 2002 ist es in Amerika gesetzlich untersagt, Mitarbeiter für ihr "Anschwärzen" zu verfolgen. Dieses Verbot betrifft auch deutsche Unternehmen, die an der amerikanischen Börse gehandelt werden. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist ein erster Schritt, die so genannten Whistleblower auch in Deutschland arbeitsrechtlich zu schützen.

Der Sachbuchautor Ulf Weigelt ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Weigelt & Ziegler in Berlin-Prenzlauer Berg

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