basics Umsatzsteuer steuern

Wenn Sie Rechnungen schreiben, müssen Sie Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Auch beim Eigenverbrauch, etwa wenn Sie einen PC aus dem Lager mit nach Hause nehmen, fällt Umsatzsteuer an. Den Mehrwert - die Umsatzsteuer abzüglich der von Ihnen gezahlten Vorsteuer - bekommt das Finanzamt. Es entstehen Ihnen also keine Zusatzkosten. Sie haben lediglich wegen der Voranmeldungen und Vorauszahlungen viel Papierkram am Hals.

Wenn Sie Rechnungen schreiben, müssen Sie Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Auch beim Eigenverbrauch, etwa wenn Sie einen PC aus dem Lager mit nach Hause nehmen, fällt Umsatzsteuer an. Den Mehrwert - die Umsatzsteuer abzüglich der von Ihnen gezahlten Vorsteuer - bekommt das Finanzamt. Es entstehen Ihnen also keine Zusatzkosten. Sie haben lediglich wegen der Voranmeldungen und Vorauszahlungen viel Papierkram am Hals.

RECHNUNGEN RICHTIG SCHREIBEN

Bei Rechnungen bis einschließlich 200 Mark genügt jeweils die Angabe des Steuersatzes, Name und Anschrift des Unternehmens, und die Bezeichnung der Ware. Rechnungen über 200 DM müssen die Umsatzsteuer getrennt ausweisen.

Eine Rechnung, die Sie einem anderen Unternehmen stellen muß auch bestimmten Formalien genügen: Sie müssen

Name und Anschrift des Unternehmens aufführen

Name und Anschrift des Leistungsempfängers

Art und Umfang der Leistung

den Zeitpunkt der Lieferung

den vereinbarten Preis

die darauf entfallende Umsatzsteuer

Wie Sie die errechnen? Multiplizieren Sie einfach den Endbetrag bei

16 % Umsatzsteuer mit 0,1379

7 % Umsatzsteuer mit 0,0654

Dann bekommen Sie den Umsatzsteuerbetrag, der auf die jeweilige Rechnung entfällt.

UMSATZSTEUER ANMELDEN

Als Existenzgründer dürften Sie in den ersten Jahren voraussichtlich nicht mehr als 12.000 Umsatzsteuerschulden haben. In dem Fall müssen Sie alle drei Monate eine Voranmeldung abgeben. Wichtig: Die in der Voranmeldung berechnete Umsatzsteuer müssen Sie gleichzeitig als Vorauszahlung an die Finanzkasse abführen.

Wenn Ihre jährliche Umsatzsteuerschuld voraussichtlich nicht mehr als 1.000 Mark beträgt, kann Sie das Finanzamt auch von der Verpflichtung befreien, alle drei Monate eine Vorausmeldung abgeben zu müssen. Vorauszahlungen müssen Sie in dem Fall auch keine machen.

UMSATZSTEUER SPÄTER ZAHLEN

Problematisch für Existenzgründer: Die Umsatzsteuer bemißt sich nach den vereinbarten Entgelten, die Sie in Rechnung stellen. Wenn ein Großkunde erst mit Verspätung zahlt, kann Sie das in einen finanziellen Engpaß bringen. Denn Sie müssen ja alle drei Monate Ihre Vorauszahlung machen.

Sie sollten deshalb beim Finanzamt unbedingt beantragen, die Umsatzsteuer nach den vereinnahmten Entgelten ermitteln zu können. Das ist für Freiberufler generell möglich, bei Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 250.000 Mark. Direkte Folge: Sie müssen die Umsatzsteuer erst dann verrechnen, wenn sie tatsächlich auf Ihrem Konto gelandet ist.

GAR KEINE UMSATZSTEUER ZAHLEN

Als Existenzgründer mit einem geringen Einkommen können Sie sich den Aufwand mit Umsatzsteuer und Vorsteuer auch ganz sparen: Wenn Sie davon ausgehen, daß Sie im ersten Jahr nicht mehr als 32.500 Mark Umsatz erzielen, müssen Sie keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Demzufolge schreiben Sie auch Ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer.

Diese Option haben Sie als Kleinunternehmen auch in den Folgejahren. Wenn Ihr Umsatz im vorangegangenen Jahr weniger als 32.500 Mark betrug und im laufenden Kalenderjahr unter 100.000 Mark bleibt, können Sie das Thema Umsatzsteuer konsequent ignorieren.

Klarer Vorteil: Sie sparen sich viel Verwaltungsaufwand. Den bezahlen Sie aber unter Umständen ziemlich teuer. Grund: Wer nicht zur Umsatzsteuer optiert, verliert auch bei allen Einkäufen das Recht auf den Vorsteuerabzug - und die Option, sich einmal gezahlte Vorsteuer zurückzuholen. Gerade im ersten Jahr, in dem Sie viel investieren, ist das interessant.

Die Entscheidung ist dann allerdings bindend. Wer einmal zur Umsatzsteuer optiert, muß auch die folgenden 5 Jahre eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

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