Umsatzsteuer

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Stethoskop und Tabletten

Urteil: Ärztlicher Notdienst auch bei Vertretung von Umsatzsteuer befreit

Auch Notdienste, die ein Arzt vertretungsweise übernimmt, sind von der Umsatzsteuer befreit. Das gilt auch, wenn der Vertretungsarzt dafür von dem zu vertretenden Kollegen bezahlt wird, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. Niedergelassene Ärzte sind dazu verpflichtet, am Bereitschaftsdienst außerhalb der Sprechzeiten, also zum Beispiel am Wochenende, teilzunehmen. (Az. XI R 24/23)
Mann im Rollstuhl

Bundesfinanzhof entlastet Behinderte und Pflegebedürftige mit "Persönlichem Budget"

Behinderte und pflegebedürftige Menschen, die Betreuungs- und Pflegeleistungen aus ihrem sogenannten Persönlichen Budget bezahlen, müssen darauf keine Umsatzsteuer zahlen. Diese Ausgaben sind von der Umsatzsteuer befreit, weil sie indirekt von den Sozialkassen finanziert werden, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az. V R 1/22)