Ferienjobs Worauf Studenten achten sollten

Von Midia Nuri
Miete, Essen, Studiengebühren - und ein Urlaub soll auch einmal drin sein. Wer als Student nicht von seinen Eltern finanziert wird, ist auf einen Studentenjob angewiesen. Aber wie viel darf ein Studierender verdienen? Und was bekommt das Finanzamt? stern.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Das BAföG ist knapp? Urlaub wäre auch mal wieder schön? Und die Bücher müssen ebenfalls bezahlt werden? Wenn bei deutschen Studenten das Geld nicht reicht, gehen viele von ihnen jobben. Kellnern in Restaurant oder Studentenkneipe oder fahren Kurier. Auch Callcenter rekrutieren bevorzugt Studenten. Oft arbeiten Studierende auch in qualifizierten Jobs, die später Vorteile bei der Suche nach einer Arbeit versprechen: als wissenschaftliche Mitarbeiter oder als Werksstudenten in Unternehmen aus für ihr Studium einschlägigen Branchen.

Zwei von drei so genannten ordentliche Studenten gehen neben dem Studium einer bezahlten Arbeit nach, stellte das Deutsche Studentenwerk in seiner aktuellen Sozialerhebung fest. Sie stehen rechtlich gesehen bereits voll im Arbeitsleben, sind also auch ordentliche Angestellte. Wenn sie nicht gerade als freie Mitarbeiter anheuern, unterliegen sie somit denselben Rechten und Pflichten wie andere Arbeitnehmer auch: Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder etwa Mutterschutzbestimmungen. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich, sind reguläre Arbeitsgerichte für sie zuständig.

Aus Arbeitgebersicht genießen Studenten einige Vorteile wie beispielsweise den, dass sie in der studentischen Pflichtversicherung krankenversichert sind. Sie dürfen allerdings bei der Arbeit auch nicht alles. stern.de beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Steuern, Versicherungen, Bafög.

Wann und wie viel darf ich als Student arbeiten?

Während des Semesters dürfen Studenten maximal 20 Stunden wöchentlich arbeiten. Diese Obergrenze soll sicherstellen, dass sie ihr Studium vollberuflich und den Job nur nebenberuflich ausüben. Ein Minijob ist also in jedem Fall drin. Auch eine Beschäftigung, die nicht länger als zwei Monate am Stück oder insgesamt 50 Arbeitstage im Jahr dauert, ist für Studenten möglich. Und natürlich der Vollzeitjob in den Semesterferien.

Wer mehrere Minijobs ausüben will, darf das tun, wenn er nicht mehr als insgesamt 400 Euro monatlich einnimmt. Er sollte sich dann vom Finanzamt eine Bescheinigung für Lohnsteuerbefreiung geben lassen und seinen weiteren Arbeitgebern vorlegen. Fehlt die Bescheinigung, muss der Student sonst Lohnsteuer an das Finanzamt zahlen oder der Arbeitgeber behält diese gleich ein.

Welche Verdienstgrenzen müssen Studenten beachten?

Der Studentenstatus schränkt die Verdienstmöglichkeiten nicht grundsätzlich ein. Sehr wohl aber die Tatsache, dass ein Student noch Kindergeld bekommt - meist ist das bis zum Ende des 26. Lebensjahrs der Fall - oder Bafög-Empfänger ist. Wessen Eltern noch Kindergeld oder einen steuerlichen Kindergeldausgleich bekommen, der darf bis zu 7688 Euro jährlich verdienen - zuzüglich Werbekostenpauschale sind das 8600 Euro pro Jahr. Wer mehr verdient, für den bekommen die Eltern den Zuschuss gestrichen. Ärgerlich, wenn der Student nur wenige Euro über der Grenze lag. Immerhin liegt das Kindergeld derzeit bei 1848 Euro. Der steuerliche Ausbildungsfreibetrag entfällt bereits ab einem studentischen Einkommen von 1848 Euro jährlich. Wer das Kindergeld selbst ausgezahlt bekommen möchte, weil seine Eltern es beispielsweise für sich behalten, der kann einen Antrag an die Familienkasse der Arbeitsagentur stellen.

Wer Bafög bekommt, darf bis zu 4206 Euro jährlich hinzuverdienen, monatlich also bis zu 350,55 Euro. Alles was darüber liegt, wird auf das Bafög angerechnet - es gibt also weniger Unterstützung.

Wie steht es mit der Sozialversicherung?

Wer als Student einen Minijob ausübt, für den gelten dieselben Konditionen wie für Nicht-Studenten auch. Der Arbeitgeber meldet den geringfügigen Beschäftigten bei der Minijobzentrale der Bundesknappschaft an. Dort zahlt er für ihn Pauschalbeiträge ein: elf Prozent für die Krankenkasse - auch wenn der Student in der studentischen Pflichtversicherung ist -, 12 Prozent für die Rentenversicherung und zwei Prozent Lohnsteuerpauschale. Rentenansprüche erwerben Minijobber nicht, aber wie alle Minijobber auch können Studenten den Beitrag aufstocken und so Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben.

Ob Minijob oder sonstiges Angestelltenverhältnis: Für Studenten gelten die gleichen Rechte und Pflichten, wie für andere Arbeitnehmer auch. Er erwirbt anteiligen Urlaubsanspruch, bekommt gegebenenfalls Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ausgezahlt, erhält Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder kann in Mutterschutz oder Erziehungszeit gehen. In der Praxis fällt es Studenten jedoch oft schwer, diese Rechte tatsächlich zu bekommen.

Mit Blick auf die Sozialversicherung gilt für Studenten bei allen übrigen Varianten von Beschäftigungsverhältnis - Midijob, Werkstudentenverhältnis, Hiwi-Stelle oder sonstiger Teilzeittätigkeit - die Verdienstgrenze von 350 Euro und bei einem Minijob 400 Euro monatlich. Wer mehr als diesen geringfügigen Verdienst einstreicht, wird zunächst mal rentenversicherungspflichtig. Der Satz liegt derzeit bei maximal 9,95 Prozent. In der so genannten Gleitzone zwischen 400,01 und 800 Euro steigen die Rentenbeiträge progressiv auf diesen vollen Satz an - beginnend bei 5,32 Prozent, also 21,74 Euro bis auf 79,60 Euro.

Wer als Student bei einem Familienangehörigen mit krankenversichert ist und mehr als geringfügig Geld verdient, der muss in der studentischen Pflichtversicherung selbst eine Krankenversicherung abschließen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird hierüber erhoben.

In die Arbeitslosenversicherung müssen - je nach Sichtweise auch: können - Studenten nicht einzahlen. Dadurch bleibt netto mehr vom Verdienst übrig, aber es gibt auch kein Geld, wenn der Student mangels Job knapp bei Kasse ist.

Müssen Studenten eine Steuererklärung abgeben?

Studenten müssen in jedem Fall beim Arbeitgeber ihre Lohnsteuerkarte abgeben. Wem dann Lohnsteuern abgezogen werden, für den lohnt sich die Steuererklärung in aller Regel. Denn wer nur bis zu 10.700 Euro im Jahr verdient hat (2007 waren das der Grundfreibetrag von 7664 Euro, der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro, Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 920 Euro plus eine vom Arbeitslohn abhängige Vorsorgepauschale), der bekommt die Lohnsteuer voll zurückerstattet. Haben Studenten mehr für Sonderausgaben oder etwa Vorsorge ausgegeben, müssen sie dies im Einzelnen nachweisen. Dann können sie im Einzelfall sogar mehr verdienen, ohne lohnsteuerpflichtig zu werden. Eine Steuererklärung abzugeben, lohnt also fast immer - etwas Geld zurück gibt es meist. Wie viel, das können Studenten mit den aktuellen Lohn- und Einkommensteuertabellen errechnen, die es beispielsweise beim Bundesfinanzministerium zum Downloaden gibt. Informationen hat auch der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine.

Was, wenn es Streit mit dem Arbeitgeber gibt?

Die Amtsgerichte bieten jedem Bürger kostenlose Beratungssprechstunden zu allen erdenklichen Rechtsfragen an.

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat - viele bieten für Studenten vergünstigte Tarife an, manche sind auch über die Eltern mitversichert -, der geht mit dem Gang zum Rechtsanwalt kein Risiko ein. Die Kosten für die Erstberatung legt die Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) fest: auf nicht mehr als 190 Euro plus Mehrwertsteuer, eventuell günstiger. Kommt es zu einem Verfahren, werden die Kosten für die Erstberatung mit späteren Gebühren verrechnet.

Mitglied einer Gewerkschaft zu sein, kann sich für arbeitende Studenten durchaus lohnen. Diese bieten für Studenten vergünstigte Mitgliedschaft an. Dafür können diese das umfassende Rechtsberatungsangebot in Anspruch nehmen - und auch den für Mitglieder kostenlosen Rechtsschutz.

Wie sieht es bei einer Existenzgründung aus?

Wer sich selbstständig macht, muss das dem Finanzamt auch als Student mitteilen. Mit einem Betriebseröffnungsbogen fragt das Finanzamt den geschätzten Gewinn ab, also die Einnahmen nach Abzug aller Ausgaben. Achtung: Lieber vorsichtig schätzen - die Einkommenssteuer auf den geschätzten Gewinn wird vierteljährlich im Voraus gezahlt. Liegt der Gewinn bei weniger als 7500 Euro im Jahr, fordert das Finanzamt in der Regel keine Vorauszahlungen. Auch nach Umsatzsteuerzahlungen sollten Studenten ihren Finanzbeamten oder Steuerberater vorher fragen.

Auch für Selbstständige gelten also gleiche Pflichten - und gleiche Rechte. Studenten können grundsätzlich dieselben Fördermöglichkeiten unter denselben Voraussetzungen in Anspruch nehmen, wie alle anderen Existenzgründer auch. Wer seine selbstständige Tätigkeit nebenberuflich betreibt, der kann auch in der studentischen oder Familienversicherung bleiben.

Die Krankenkasse entscheidet darüber, ob der Student die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausübt. Sie sollte daher früh informiert werden. Wer mehr als 350 Euro verdient, aber nebenberuflich selbstständig ist, muss sich studentisch pflichtversichern. Wer mehr verdient und hauptberuflich tätig ist, muss entweder in die freiwillige gesetzliche oder in eine private Krankenversicherung wechseln. Wer seine Selbstständigkeit wieder an den Nagel hängt und noch keine 25 Jahre alt ist, der kann wieder in die Familienversicherung zurück, wenn er weniger als 350 Euro - oder mit Minijob 400 Euro - verdient.

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