Bei der Ich-AG, im Behördenjargon "Existenzgründungszuschuss" genannt, erhält ein Gründer drei Jahre lang Geld vom Staat: im ersten Jahr 600 Euro monatlich, im zweiten 360 Euro, im dritten 240 Euro - insgesamt 14.400 Euro. Mit dem Geld sollen vor allem die Beiträge in die Renten- und Krankenkasse bezahlt werden. Gesetzliche Krankenkassen bieten dabei Sondertarife für Existenzgründer. Ich-AGs dürfen bis zu 25.000 Euro Gewinn machen, zusammen mit dem Antrag muss ein Geschäftsplan eingereicht werden, der Aussicht auf Erfolg verspricht.
Das Überbrückungsgeld wird für sechs Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach dem Arbeitslosengeld, auf das der Gründer Anspruch hätte. Ob und wie man sich gegen soziale Risiken versichert, bleibt jedem selbst überlassen. Im Gegensatz zur Ich-AG besteht hier keine Versicherungspflicht. Um Anspruch auf Überbrückungsgeld zu haben, muss man ein von Berufsverbänden geprüftes Geschäftsmodell und einen Businessplan vorweisen.
Ich-AG oder Überbrückungsgeld? Diese Entscheidung hängt vor allem von der Höhe des Arbeitslosengeldes und dem zu gründenden Geschäft ab. Wer zuvor viel verdient hat und vermutlich einige Monate benötigt, um sein Geschäft in Schwung zu bringen, ist mit Überbrückungsgeld besser bedient. Ich-AGs hingegen sollten vom ersten Tag an Umsätze erwirtschaften, da die Förderung nicht viel mehr als die Versicherungsbeiträge deckt. Wer aber ohnehin wenig Arbeitslosengeld bekommt, fährt mit der Ich-AG in der Regel besser.