Überbrückungsgeld, Ich-AG, Einstiegsgeld - viele staatliche Existenzgründungsförderungen, wenig Durchblick. Bevor angehende Jungunternehmer sich für eine Förderung entscheiden, sollte sie den Zuschuss-Dschungel gut durchforsten.
Sabine Hockling
Überbrückungsgeld
Das Überbrückungsgeld ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit, die durch den Start in die Selbstständigkeit die Arbeitslosigkeit beenden oder vermeiden soll. Die Leistung wird für sechs Monate gewährt, um den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung zu garantieren.
Wie viel ein Arbeitsloser erhält richtet sich nach dem zuletzt bewilligten Anspruch auf Arbeitslosengeld beziehungsweise -hilfe. Positiv ist, die Fördersumme liegt deutlich über dem Arbeitslosengeld. Zusätzlich zahlt die Bundesagentur die Beträge für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung aus, denn um diese Dinge muss sich der Gründer dann selbst kümmern.
Ein Vorteil gegenüber der Ich-AG: Der Existenzgründer kann (und soll) beliebig viel zum Überbrückungsgeld dazuverdienen - es existieren keine Obergrenzen. Weitere Pluspunkte: Die Förderung ist kein Kredit, muss nicht zurückgezahlt werden und unterliegt nicht der Einkommenssteuer.
Scheitert der Jungunternehmer mit seinem Unternehmen, ist das Überbrückungsgeld ein Sicherheitsnetz, denn der zum Zeitpunkt der Gründung noch bestehende Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld bleibt bis vier Jahre nach Beginn der Arbeitslosigkeit erhalten.
Der Weg zum Überbrückungsgeld
1. Zuerst muss man Arbeitslosengeld beantragen, denn anhand des bewilligten Anspruches wird das Überbrückungsgeld berechnet. Wichtig: Den Zuschuss gibt es nicht für ALG II-Empfänger.
2. Die Geschäftsidee muss funktionieren: Der Gründer muss ein Unternehmenskonzept erstellen, das von einer fachkundigen Stelle positiv bewertet werden muss.
3. Der Gründer muss sich der selbstständigen Tätigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche widmen.
Ausführlich Informationen sowie einen Überbrückungsgeld-Rechner findet man auf den Seiten von ueberbrueckungsgeld.de.
Ich-AG
Bei der Ich-AG - im Amtsgebrauch "Existenzgründerzuschuss" (ExGZ) - handelt es sich um einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 600 Euro (im 1. Jahr), 360 Euro (im 2. Jahr) und 240 Euro (im 3. Jahr). Der Unterschied zum Überbrückungsgeld besteht darin, dass die Ich-AG über einen längeren Zeitraum gefördert wird. Im ersten Blick positiv, doch Vorsicht, hier haben Gründer einiges zu beachten:
1. Während beim Überbrückungsgeld keine Einkommensobergrenze existiert, darf der Gewinn bei einer Ich-AG jährlich nicht die 25.000-Euro-Grenze überschreiben. Aber: Die Förderung fällt beim Überschreiten der Obergrenze erst im Folgejahr weg.
2. Für die soziale Absicherung gibt es keine gesonderte Bezuschussung. Der Ich-AG-Gründer ist für die Dauer der Förderung automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtmitglied. Eine Ausnahme wird lediglich bei Kammerberufen gemacht. Im Vergleich zur "normalen" Selbstständigkeit müssen Ich-AGler jedoch bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung etwas niedrigere Mindestbeitragssätze zahlen.
3. Bevor eine Ich-AG-Förderung beantragt werden kann, muss man mindestens einen Tag als arbeitslos gemeldet gewesen sein.
4. Auch Ich-AG-Gründer müssen einen Businessplan erstellen und der Bundesagentur vorlegen. Und auch hier ist die Prüfung durch eine fachkundige Stelle Pflicht.
Ausführliche Informationen bietet das Internetangebot Überbrückungsgeld.de.
Ich-AG versus Überbrückungsgeld
Für welche Förderung man sich entscheidet, hängt von einigen Kriterien ab, die der Gründer für sich prüfen sollte:
1. Die Förderung bei der Ich-AG ist fix, das Überbrückungsgeld jedoch variabel. Je höher das Arbeitslosengeld, desto attraktiver das Überbrückungsgeld.
2. Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Vergleich der Sozialversicherungskosten: Je nach den persönlichen Umständen (beispielsweise die mitzuversichernde Familie oder die Rentenversicherung über eine Kammer) und Präferenzen (zum Beispiel Bedenken gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung) kann die gesetzliche Sozialversicherung, die mit der Ich-AG verbunden ist, vorteilhaft oder negativ sein.
3. Die Förderungshöhe der Ich-AG reicht nicht zum Leben. Gründer, die mit der Ich-AG gründen, müssen deshalb von Anfang an etwas dazuverdienen.
4. Wer absehen kann, dass er im ersten Jahr über einen Gewinn von 25.000 Euro kommt, sollte nicht auf die Ich-AG zugreifen. Denn wer die Obergrenze sprengt, verliert den Zuschuss - allerdings erst im Folgejahr.
Diverse Fallbeispiele findet man auf den Seiten von ueberbrueckungsgeld.de.
Einstiegsgeld
ALG-II-Empfängern steht bei einer Gründung nur das so genannte Einstiegsgeld als Förderung zur Verfügung.
Da das Einstiegsgeld weniger attraktiv ist als die Ich-AG und das Überbrückungsgeld, sollten Gründungswillige noch als ALG-I-Empfänger den Antrag stellen. Tipp: Eine Gründung mit der Ich-AG oder dem Überbrückungsgeld ist noch bis zu vier Wochen nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes I möglich.
Mit Hilfe des Einstiegsgeldes kann man bis zu zwei Jahre lang die Regelleistung beim ALG II um 50 bis 100 Prozent erhöhen - und zusätzlich noch etwas dazuverdienen. Die Höhe der Förderung hängt auch von der Größe der Familie beziehungsweise der Bedarfsgemeinschaft ab.
Gravierende Vermittlungshemmnisse, die das Finden eines Arbeitsplatzes erschweren, oder eine bereits sehr lange andauernde Arbeitslosigkeit erhöhen ebenfalls das Einstiegsgeld. Insgesamt soll der Zuschuss jedoch nicht 100 Prozent der Regelleistung übersteigen.
Vergeben wird diese Förderung für maximal zwei Jahre. Allerdings soll nach einem Jahr eine "Zuschussdegression" stattfinden - das Einstiegsgehalt wird nach 12 Monaten gekürzt. Die zuständigen Stellen können jedoch von vornherein auch eine Förderdauer von weniger als zwei Jahren festlegen. Und um den Businessplan kommt man auch beim Einstiegsgeld nicht herum.
Ein entscheidender Nachteil hat das Einstiegsgeld im Vergleich zur Ich-AG und dem Überbrückungsgeld: Der Gründer darf nicht beliebig viel dazu verdienen - es existiert kein Freibetrag. Alle Umsätze und Gewinne müssen regelmäßig angemeldet werden. Und der Gründer darf lediglich zehn bis 17 Prozent davon behalten. Wer beispielsweise in einem Monat 1000 Euro verdient, darf nur rund 165 Euro als zusätzliches Einkommen zum ALG II und dem Einstiegsgeld behalten.
Wichtig: Beim Einstiegsgeld handelt es sich um eine "Kann-Leistung", die im Ermessen der Bundesagentur für Arbeit liegt. Auch wer alle Voraussetzungen erfüllt, kann dann noch an dem "leeren Topf" scheitern, denn ein ausreichendes Budget der Bundesagentur ist Voraussetzung.
Für nähere Informationen lohnt der Besuch der Seite ueberbrueckungsgeld.de.