JOB-AKTIV-GESETZ Überbrückungsgeld wird aufgestockt

Gute Nachrichten für angehende Existenzgründer: Wegen der großen Nachfrage stellt die Bundesanstalt für Arbeit mehr Mittel für Überbrückungsgeld zu Verfügung.

Die Mittel für Existenzgründer werden aufgestockt: Wegen unerwartet hoher Nachfrage kann die Bundesanstalt für Arbeit in diesem Jahr zusätzlich 145 Millionen Euro und im kommenden Jahr 70 Millionen Euro mehr an so genanntem Überbrückungsgeld auszahlen. Den Mehrbedarf erklärte das Bundesarbeitsministerium am Donnerstag in Berlin mit dem Hinweis auf einen »Boom« an Existenzgründungen. Dieser sei eine Folge des Wegfalls der früher vierwöchigen Wartezeit für Arbeitslose durch das neue Job-Aktiv-Gesetz.

Bis Ende Juni 2002 haben 58.000 Menschen einen Förderantrag gestellt. Im Jahr 2001 wurden rund 96.000 Förderungen bewilligt. 91 Prozent dieser Begünstigten waren mit ihrer Existenzgründung erfolgreich. Im laufenden Jahr stehen 980 Millionen Euro für Überbrückungsgeld zur Verfügung, 2001 waren es 804 Millionen.

Überbrückungsgeld erhält, wer Anspruch auf Lohnersatzleistung hat und durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit Arbeitslosigkeit beenden oder vermeiden kann. Die Leistungen müssen vor Beginn der Existenzgründung beim Arbeitsamt beantragt werden.

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