Möglichkeiten Ich-AG versus Überbrückungsgeld

Die Ich-AG ist nach Einschätzung von Arbeitsmarktforschern hauptsächlich für Erwerbslose mit geringem Arbeitslosengeld interessant.

Die so genannte Ich-AG ist nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel"» bislang unter den Erwartungen der Bundesanstalt für Arbeit (BA) geblieben. Bundesweit hätten bisher nur 1.630 Arbeitslose auf den Existenzgründerzuschuss zurückgegriffen. Die BA peile für 2003 mindestens 20.000 "Ich-Aktiengesellschaften" an. "Bezogen darauf sind die bis jetzt gegründeten Unternehmen sicher nicht sehr viel", sagte ein BA-Sprecher dem Magazin. Im Osten hätten lediglich 574 Arbeitslose den seit dem 1. Januar 2003 vom Arbeitsamt geförderten Schritt in die Selbstständigkeit gewagt.

Die Gründung einer Ich-AG ist nach Einschätzung von Arbeitsmarktforschern hauptsächlich für Erwerbslose mit geringem Arbeitslosengeld interessant. Arbeitslose mit höheren Bezügen empfiehlt das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hingegen bei einer Existenzgründung das von den Arbeitsämtern gewährte Überbrückungsgeld.

Diese Art der finanziellen Hilfe werde im Unterschied zur Ich-AG-Förderung zwar nur ein halbes Jahr gewährt, dafür aber in Höhe des zuletzt empfangenen Arbeitslosengeldes, heißt es in einer am Samstag veröffentlichten IAB-Studie.

Handicap: jährliche Einkommens-Obergrenze von 25.000 Euro

Mit der Ich-AG hatte die rot-grüne Bundesregierung zum Jahresanfang eine zweite Schiene der Existenzgründungsförderung für Erwerbslose geschaffen. Gründer von Ich-AGs erhalten maximal drei Jahre lang einen so genannten Existenzgründungszuschuss - im ersten Jahr 600 Euro pro Monat, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr 240 Euro.

Für eine Ich AG sollten sich nach dem Rat der Fachleute vor allem Gering-Qualifizierte mit niedrigen Einkommen entschieden. Aber auch für Existenzgründer, die vor der Arbeitslosigkeit in Teilzeit beschäftigt waren, sei die Ich-AG die bessere Alternative. Zudem erhielten Ich-AG-Betreiber von den Krankenkassen die besseren Konditionen als Empfänger von Überbrückungsgeld.

Als Handicap empfinden die Arbeitsmarktforscher die jährliche Einkommens-Obergrenze von 25.000 bei Ich-AGs. Es sei zu befürchten, dass diese "Wachstumsbremse" Ich-AGs dazu treiben könnte, Einkommen jenseits der 25.000 "schwarz" zu erwirtschaften. "Die von der Hartz-Kommission mit der Ich-AG angestrebte Reduzierung der Schwarzarbeit würde so geschmälert", befürchtet das der Bundesanstalt für Arbeit (BA) angegliederte Institut.

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