Trotz einer Verdreifachung der Ausfallquote bei staatlich unterstützten Kleinunternehmen (Ich-AG) will die Bundesagentur für Arbeit an dem Anfang 2003 eingeführten Förderinstrument festhalten.
"Die Ich-AG als solche ist sicherlich positiv zu bewerten", sagte eine Sprecherin der Bundesagentur (BA) am 15. April. "Man sollte das im Augenblick nicht dramatisieren, man muss es aber weiter beobachten." Zugleich bestätigte sie Daten der Tageszeitung "Rheinische Post", warnte aber davor, sie falsch zu interpretieren. "Die Zahlen sind richtig gerechnet, aber falsch erklärt." Der BA zufolge wurden seit Einführung des Instruments insgesamt rund 127.000 Ich-AGs gegründet, von denen sich per Ende März rund 12.000 - also etwa neun Prozent - bereits aus der Förderung verabschiedet haben. Zum Jahreswechsel lag die Quote hingegen bei lediglich drei Prozent.
Ich-AG - zu "jung" für ein Urteil
Es sei falsch, alle Bestandsabgänge als Scheitern der jeweiligen Ich-AGs zu interpretieren, auch wenn sicherlich Arbeitslose zu optimistisch an die Existenzgründung herangegangen seien, sagte die Sprecherin. So ende die Förderung beispielsweise automatisch, wenn der Betroffene mit seinem Kleinunternehmen ein Jahreseinkommen von mehr als 25.000 Euro erziele. Auch sei es möglich, dass ein Existenzgründer nach Beantragung der Förderung wieder einen Arbeitsplatz finde und damit auf die Selbstständigkeit verzichte. Darüber hinaus werde häufig vergessen, dass die Unterstützung Jahr für Jahr neu beantrag werden müsse.
Zahlen für das tatsächliche Scheitern von Existenzgründern liegen derzeit nach Worten der Sprecherin nicht vor. Momentan werde dies noch evaluiert, sagte sie. Selbst wenn die Quote aber bei zehn Prozent liege, führe dies noch unbedingt zu Handlungsbedarf.
Die Ich-AG war zum Jahresanfang 2003 als neues Instrument eingeführt worden, um Arbeitslosen mit Hilfe von Zuschüssen eine Existenzgründung zu erleichtern. Die Anforderungen an die Existenzgründer sind gering. Sie müssen keinen Geschäftsplan zur Rentabilität ihrer Geschäftsidee vorlegen. Voraussetzung ist nur, dass sie Arbeitslosengeld oder -hilfe bezogen haben oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt waren. Der Zuschuss wird längstens für drei Jahre gezahlt.