Mobbing Sachsen muss Schmerzensgeld zahlen

Der Freistaat Sachsen muss für Mobbing im öffentlichen Dienst Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen.

Der Freistaat Sachsen muss für Mobbing im öffentlichen Dienst Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen. Das geht aus einer Entscheidung des Dresdner Arbeitsgerichts hervor. Damit war die Klage einer 37-jährigen Sachbearbeiterin aus der Staatlichen Umweltbetriebsgesellschaft im vollen Umfang erfolgreich. Sie hatte gegen ihren Vorgesetzen und den Freistaat geklagt, sagte Gerichtssprecher Ulrich Busch (Az.: 5 Ca 5954/02).

Nach Auffassung der Dresdner Richter hat der Freistaat als Arbeitgeber nichts gegen das Mobbing unternommen. Als Arbeitgeber der Klägerin sei er daher auch für die Folgen des Mobbing zur Verantwortung zu ziehen. Sie verurteilten den Freistaat daher zur Zahlung von Schmerzensgeld wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Außerdem sprachen sie der Mutter zweier Kinder Schadensersatz für künftige finanzielle Einbußen zu. Die Frau hatte insgesamt 32.000 Euro gefordert.

Die Klägerin arbeitete von Oktober 1999 bis Februar 2001 in der Behörde. Während dieser Zeit war sie laut Zeugenaussagen vor Gericht ständigen Schikanen, Diskriminierungen und Anfeindungen ausgesetzt. Es wurden Gerüchte gegen sie gestreut und sie wurde häufig nur mit Hilfsarbeiten betraut. Außerdem wurde ihre Arbeit behindert.

Nach Aussagen ihrer Erfurter Anwältin ist die Frau nicht mehr in der Lage, zu arbeiten. Sie sei nach einem längeren Klinikaufenthalt immer noch in psychotherapeutischer Behandlung und auf Medikamente angewiesen. Ihre berufliche Karriere sei ruiniert, hieß es.

Klagen über Mobbing in den verwaltungen nehmen zu. Gerade der öffentliche Dienst mit seinem besonders starken Kündigungsschutz, Hierarchien und Beförderungsordnungen schafft ein Klima, das offenbar zum Intrigieren reizt.

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