Stechuhr
Manipulation rechtfertigt fristlose Kündigung

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Wer falsche Zeiten in die Stechuhr eingibt, muss mit seiner fristlosen Kündigung rechnen. Das ist auch dann der Fall, wenn kein konkreter Schaden entstanden ist.

Manipulationen an der Stechuhr rechtfertigen eine fristlose Kündigung. Das ist auch dann der Fall, wenn kein konkreter Schaden entstanden ist, wie der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn unter Berufung auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main (AZ: 18/2 Ca 4896/03) berichtet.

Im aktuellen Fall hatte ein Mitarbeiter über längere Zeit falsche Zeiten in die Stechuhr eingegeben. Er würde schließlich nicht nach Stunden, sondern nach Arbeitsergebnissen bezahlt, damit sei seinem Arbeitgeber kein Schaden entstanden, argumentierte er vor Gericht.

Das ließen die Richter allerdings nicht gelten. Manipulationen an Zeiterfassungsgeräten seien Urkundenfälschung und Betrug. So etwas müsse kein Arbeitgeber hinnehmen und könne bei eindeutiger Beweislage fristlos kündigen.

DDP
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