Besteuerung von Zigarettensticks Billig-Zigaretten werden teurer

Die bisher preisgünstigeren Zigarettensticks müssen künftig in Deutschland wie normale Zigaretten besteuert werden. Wer jetzt noch günstig rauchen will, muss selbst drehen.

Auf bislang steuerbegünstigte Zigarettensticks muss in Deutschland künftig der volle Tabaksteuersatz für Zigaretten entrichtet werden. Die Steuersätze auf Steckzigaretten und Feinschnitt sind in Deutschland niedriger als auf herkömmliche Zigaretten, pro Stück macht der Preisunterschied 13 Cent aus. Deshalb sind viele Raucher auf die günstigeren Produkte umgestiegen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Donnerstag in Luxemburg, der bisherige niedrigere Steuersatz verstoße gegen die EU-Tabaksteuerrichtlinie. Darin sei klar geregelt, dass Tabakrollen, aus denen in einem einfachen Vorgang Zigaretten gefertigt werden können, auch wie Zigaretten zu besteuern seien. In Deutschland gilt für die Sticks bislang der deutlich niedrigere Steuersatz für Feinschnitttabak. Das Gericht urteilte konkret über die "West Single Packs" der zum Konzern Imperial Tobacco gehörenden Reemtsma-Gruppe.

Bundesregierung versuchte Niedrigsteuer-Verteidigung

Die Bundesregierung hatte vor dem höchsten EU-Gericht die niedrigere Steuer verteidigt. Für die Herstellung einer Zigarette aus "West Single Packs" seien mehrere aufeinander folgende Schritte nötig. Daher sei die Herstellung für den Raucher nicht einfach und deshalb falle der Stick nicht unter die Besteuerung von Zigaretten. Reemtsma forderte die Bundesregierung auf, die Steuer nur stufenweise anzuheben, um die wirtschaftlichen Folgen für das Unternehmen durch den vermutlichen Absatzrückgang zu begrenzen.

Reuters
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