Deutsche Bahn Teilprivatisierung nimmt weitere Hürde

Die Teilprivatisierung der Deutschen Bahn hat eine weitere Hürde genommen. Der Aufsichtsrat des Konzerns hat dem Beteiligungsvertrag mit dem Bund zugestimmt, der die strukturellen Voraussetzungen für den Börsengang des letzten großen Staatskonzerns schafft.

Der Aufsichtsrat der Bahn hat den mit dem Bund ausgehandelten Vertrag für den geplanten Börsengang gebilligt. Damit seien die grundsätzlichen strukturellen und gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen für die Teilprivatisierung geschaffen, sagte Bahn-Aufsichtsratschef Werner Müller nach einer Sitzung des Kontrollgremiums in Berlin.

Der sogenannte Beteiligungsvertrag legt den Rahmen fest, in dem sich private Kapitalanleger an der künftigen Bahn-Börsentochter DB Mobility Logistics beteiligen können. Sie bündelt den Personen- und Güterverkehr sowie Dienstleistungen und soll im Herbst zu 24,9 Prozent an die Börse gebracht werden.

Bei der Platzierung sollen Privatanlegern außer in Deutschland auch in Japan Aktien angeboten werden, sagte Finanzvorstand Diethelm Sack. Das Schwergewicht liege aber auf institutionellen Investoren. Ein direktes Angebot in den USA sei nicht vorgesehen. Wesentliche Investoren seien auch an Handelsplätzen in Europa präsent. Geplant ist zudem ein Aktienprogramm für die inländischen Bahn-Beschäftigten.

Konzernchef Hartmut Mehdorn bekräftigte, dass er gegen einen möglichen Einstieg anderer Bahnen - etwa der russischen oder der französischen - keine Einwände hätte. Auf die Geschäftspolitik könne ein Investor keinen Einfluss nehmen.

DPA
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