Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat die Beschwerde der Umweltorganisation Greenpeace gegen die Fusion der Energiekonzerne E.ON und Ruhrgas zurückgewiesen.
Die von Greenpeace behaupteten negativen Auswirkungen des Zusammenschlusses auf die Verbraucher habe das Gericht nicht festgestellt, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch. Auch die von der Umweltorganisation angeführte Bedrohung der Umwelt sei für den Kartellsenat nicht nachvollziehbar gewesen.
Greenpeace hatte sich beschwert, bei dem Verfahren um die für den Zusammenschluss nötige Ministererlaubnis nicht als Beteiligte zugelassen worden zu sein. Nach dem Wettbewerbsrecht müssen alle Parteien zu einem solchen Verfahren eingeladen werden, deren Belange in erheblicher Weise von einer solchen Erlaubnis berührt werden. Dies sei aus Sicht des Kartellsenats für Greenpeace aber nicht feststellbar, sagte die Sprecherin weiter. Der Beschluss des OLG kann nicht angefochten werden.
Greenpeace zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung. Sie zeige, dass in Kartellverfahren nur Wettbewerbsinteressen eine Rolle spielten. Greenpeace argumentiert, durch die Fusion werde Gas für die Verbraucher teurer. Außerdem habe sich der größere der beiden Wunschpartner, die Düsseldorfer E.ON AG, bislang als erklärter Gegner der das Klima schonenden Kraftwärmekopplung auf Gasbasis erwiesen.
Das Bundeswirtschaftsministerium hatte im Juli die Sondergenehmigung zur Fusion der beiden Konzerne unter Auflagen erteilt. Daraufhin hatten Konkurrenten der beiden Unternehmen beim OLG eine Einstweilige Verfügung gegen den Vollzug der Fusion erwirkt. Im September hatte das Ministerium nach einer neuerlichen mündlichen Anhörung seine Erlaubnis dann bestätigt, sie allerdings mit deutlich höheren Auflagen verbunden.