Anzeige
Anzeige

Lohn, Steuern, Rente Wer 2022 mehr Geld im Portemonnaie hat

Einige Menschen dürften 2022 mehr Geld im Portemonnaie haben
Einige Menschen dürften 2022 mehr Geld im Portemonnaie haben
© Christian Horz / Getty Images
Höhere Mindestlöhne, Rentenerhöhungen, Entlastung bei der Steuer: 2022 bringt für einige Bürger finanzielle Verbesserungen. Hier sind acht Änderungen, die für mehr Geld im Portemonnaie sorgen.

Was die neue Bundesregierung alles umsetzen wird, ist erst in Ansätzen klar. Doch einige finanzielle Änderungen, die 2022 auf die Bürger zukommen, stehen jetzt schon fest. Hier sind acht gesetzliche oder anderweitige Änderungen, die für mehr Geld im Portemonnaie sorgen können. Weitere Neuerungen für Verbraucher finden Sie hier.

1. Mehr Mindestlohn

Mehr Geld gibt es 2022 definitiv für alle, die den gesetzlichen Mindestlohn verdienen. Zum 1. Januar 2022 steigt dieser zunächst einmal von 9,60 Euro auf 9,82 Euro die Stunde. Der große Sprung aber folgt noch, denn die neue Bundesregierung hat eine einmalige Anhebung auf 12 Euro versprochen. Wann diese genau erfolgt, ist noch nicht klar. Sollte es länger dauern, greift zum 1. Juli 2022 erst einmal die bereits beschlossene Anhebung auf 10,45 Euro.

2. Höhere Branchen-Mindestlöhne

Nicht nur der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt. Auch die tarifvertraglich geregelten Mindestlöhne in einzelnen Branchen sorgen für mehr Gehalt. Zum 1. Januar steigen die Mindestlöhne im Elektrohandwerk, in der Fleischwirtschaft sowie für Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildung. Auch Gebäudereiniger und Geldkuriere bekommen zum Jahresbeginn etwas mehr. Im April 2022 steigen die Mindestlöhne in der Altenpflege. Im weiteren Verlauf des Jahres folgen Leiharbeiter, Gerüstbauer, Dachdeckergesellen und Steinmetze. Manche der Branchen-Mindestlöhne liegen unter 12 Euro, sodass Beschäftigte von der allgemeinen Anhebung noch einmal profitieren.

3. Mehr Geld für Azubis

Auch Auszubildende können sich über eine höhere Mindestvergütung freuen. Für den Ausbildungsjahrgang 2022 steigt der "Azubi-Mindestlohn" im ersten Jahr von 550 Euro auf 585 Euro im Monat. Im zweiten Ausbildungsjahr gibt es dann mindestens plus 18 Prozent, im dritten plus 35 Prozent und im vierten plus 40 Prozent gegenüber dem Einstiegslohn. In einigen Branchen sehen die Tarifverträge für Azubis höhere Löhne vor.

4. Mehr Rente

Die 21 Millionen Rentner können zum 1. Juli 2022 mit mehr Geld rechnen. Allerdings fällt die Erhöhung geringer aus als ursprünglich angekündigt, da die neue Regierung den sogenannten Nachholfaktor wieder aktivieren will. Arbeitsminister Hubertus Heil rechnet mit einer Anhebung um 4,4 Prozent für Westdeutschland, ostdeutsche Rentner können mit 5,1 Prozent mehr rechnen. Das sind jeweils 0,8 Prozentpunkte weniger als zuvor angesetzt.

5. Ein bisschen mehr Hartz IV

Im Januar 2022 werden die Sätze für Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter angepasst, allerdings nur geringfügig. Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann 449 Euro im Monat – drei Euro mehr als vorher. Auch die Sätze für Kinder und Jugendliche erhöhen sich lediglich um zwei bis drei Euro. Spannender wird, wie die Ampel-Regierung das neue "Bürgergeld" ausgestaltet, das anstelle von Hartz IV treten soll. Pauschal höhere Leistungen sind im Koalitionsvertrag nicht genannt, geplant sind demnach aber bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten. Zudem soll die Prüfung von Vermögen und Wohnungsgröße für zwei Jahre ausgesetzt werden.

6. Mehr Netto für Steuerzahler

Alle Einkommenssteuerzahler profitieren von einer Rechtsverschiebung des Steuertarifs. Die Einkommensgrenzen für die Steuersätze steigen um 1,17 Prozent. Damit soll die "kalte Progression" ausgeglichen werden (auch wenn die Inflationsraten aktuell deutlich höher sind). Zudem steigt der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer, bis zu dem gar keine Steuern gezahlt werden müssen. Bei Ledigen steigt das steuerfreie Einkommen von 9696 auf 9984 Euro, bei Paaren ist der Betrag doppelt so hoch.

7. Corona-Bonus steuerfrei

Wer von seinem Arbeitgeber wegen besonderer Belastungen einen Corona-Bonus erhält, bekommt diesen bis Ende März 2022 steuerfrei. Der Freibetrag gilt bis 1500 Euro. Wer schon 2020 einen Corona-Bonus bekommen hat, muss diesen zu der Summe dazu zählen.

8. Zuschuss Betriebsrente

Wer eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung hat, kann ab 2022 auf jeden Fall einen Zuschuss vom Arbeitgeber bekommen. Die Zuschusspflicht in Höhe von 15 Prozent wird auch auf vor 2019 geschlossene Verträge ausgeweitet.

Mehr zum Thema

Newsticker

VG-Wort Pixel