Mannesmann-Prozess Ackermann will einen Deal

Es ist das heißeste Gerücht Frankfurts: Angeblich ist Deutsche-Bank-Chef Ackermann zur Zahlung einer hohen Geldbuße bereit - wenn dafür das laufende Mannesmann-Verfahren eingestellt wird. So könnte er einer Verurteilung entgehen.

Er ist Deutschlands einflussreichster Banker - jetzt lenkt Josef Ackermann offenbar ein. Mit der Situation vertrauten Personen zufolge strebt der Deutsche-Bank-Chef im Mannesmann-Verfahren eine Einstellung gegen Geldbuße an. Damit wolle der Top-Banker einer drohenden Verurteilung entgehen. Deutschlands größtes Geldhaus bereite gleichzeitig schon Alternativen vor, sollte der Schweizer vom Düsseldorfer Landgericht verurteilt werden. Ackermann wäre bei einem Schuldspruch als Vorstandsvorsitzender kaum zu halten, hieß es.

Verurteilung würde ihm "massiv beschädigen"

"Ackermann wird sich auf einen Deal einigen. Er muss", sagte ein Eingeweihter Reuters. Eine Verurteilung würde seinen Ruf massiv beschädigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) sei in seinem Revisionsurteil im Dezember äußerst kritisch mit den Beteiligten und ihrer Haltung umgegangen. "Der BGH hat bereits festgestellt, dass Untreue begangen wurde - die politische Botschaft steht damit", sagte die mit der Angelegenheit vertraute Person. Ein Manager der Bank äußerte sich ähnlich: "Wenn Ackermann die Chance auf einen Deal sieht, wird er das anstreben - das ist ganz normal."

In der Vergangenheit hatte eine andere mit der Situation vertraute Person gesagt, die Ermittlungsbehörde schließe eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße kategorisch aus. Die Deutsche Bank lehnte eine Stellungnahme ab, ebenso Ackermanns Anwälte Eberhard Kempf und Klaus Volk. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf war zunächst nicht zu erreichen.

Nachfolgeregelung in der Planung

Die knapp 60 Millionen Euro Prämien und Abfindungen, die im Jahr 2000 bei der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone an Top-Manager flossen, werden ab Donnerstag kommender Woche erneut das Landgericht Düsseldorf beschäftigen. Ackermann und fünf weitere Angeklagte - darunter Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser - waren dort Mitte 2004 in einem ersten Prozess freigesprochen worden. Der BGH hob die Entscheidung jedoch auf. Ackermann und andere Angeklagte hätten ihre Pflicht verletzt, das Mannesmann-Vermögen zu betreuen, urteilten die Richter. Dabei hätten sie keineswegs irrtümlich, also ohne Unrechtsbewusstsein, gehandelt.

"Ackermann ist nicht der einzige, der die Bank führen kann - keiner ist unersetzlich", sagte der mit dem Verfahren Vertraute. Aufsichtsratschef Clemens Börsig habe schon ein Konzept für den Fall entwickelt, dass der 58-Jährige seinen Posten bei einer Verurteilung räume. Beispielsweise könne der Inder Anshu Jain, der das weltweite Kapitalmarkt-Geschäft leitet, den Chefsessel übernehmen. "Die Bank hat den Tod von Alfred Herrhausen überlebt, und sie wird auch das überstehen", sagte der Eingeweihte. Offiziell werde derzeit aber die Devise ausgegeben, dass Ackermann nicht an Rücktritt denke.

Urteil wäre Grund für Rücktritt

Ackermann hat die Möglichkeit, im Falle einer Verurteilung in Düsseldorf erneut vor den BGH zu ziehen. Damit würde die Entscheidung des Landgerichts zunächst nicht rechtskräftig. Ein endgültiges Urteil hat der Schweizer bislang als Voraussetzung für einen Rücktritt genannt.

Ackermann würde nach Einschätzung der mit der Situation vertrauten Person aber bereits bei einer nicht rechtskräftigen Verurteilung unter Druck geraten. "Banker leben vom Vertrauen. Wenn irgendetwas auftaucht, das ihm Fehlverhalten bescheinigt, ist er am Ende." Das Landgericht müsse in seinem Urteil nicht einmal einen so negativen Ton wie der BGH anschlagen. Und auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, würde es die Art und Weise beeinflussen, wie Ackermann von Kunden und Politikern empfangen werde.

Revision wäre unwahrscheinlich

Eine Revision dürfte den Eingeweihten zufolge auch deshalb kaum in Frage kommen, weil sie unter völlig anderen Vorzeichen stünde als nach dem ersten Verfahren im Jahr 2004. Damals waren die Ankläger vor den BGH gezogen. "Es ist eine Sache, gegen eine drohende Wiederauflage des Prozesses zu kämpfen, wenn man freigesprochen wurde", sagte die Person. "Und es ist eine ganz andere, wenn man mit einer Verurteilung zum Kampf antritt." Eine andere Person aus der Bank sagte: "Wenn Düsseldorf ihn verurteilen würde, glaube ich nicht, dass er weitermacht."

Reuters
John O'Donnell und Hans G. Nagl/Reuters