Pfandpflicht Dosenpfandregelung soll vereinfacht werden

Eine vereinfachte Pfandpflicht für Dosen und Einwegflaschen soll ab dem 1. Oktober gelten. Alle Einweg-Verpackungen sollen dann mit Pfand belegt werden. Ausnahme: Milch, Wein und Spirituosen.

Ab dem 1. Oktober soll eine vereinfachte Pfandpflicht für Dosen und Einwegflaschen gelten. Bund und Länder einigten sich dazu nach Angaben des Bundesumweltministeriums am Sonntagabend in Berlin auf Eckpunkte einer Novelle der Verpackungsverordnung.

Nach Angaben des Umweltministeriums soll die Pfandpflicht künftig für alle Einweg-Verpackungen mit Ausnahme von ökologisch vorteilhaften Verpackungen von Milch gelten. Auch Wein und Spirituosen sollen ausgenommen bleiben. Der Anteil der in ökologisch vorteilhafte Verpackungen (Einweg oder Mehrweg) abgefüllten Getränke soll in Zukunft mindestens 80 Prozent betragen.

Trittin will zügig einen Entwurf vorlegen

Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) erklärte, im Interesse der Verbraucher und des Handels werde sein Haus nun zügig einen Entwurf erarbeiten, der rasch von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden könnte. Nach Angaben einer Ministeriumssprecherin wird der 1. Oktober als Einführungstermin angestrebt. Dann will der Handel auch sein einheitliches Rücknahmesystem fertig haben.

Die Bundesregierung war 2001 am Widerstand der Unions-geführten Länder mit ihrem Vorhaben gescheitert, alle ökologisch nachteiligen Verpackungen wie Dosen und Einwegflaschen aus PET-Kunststoff und Glas mit Pfand zu belegen. Nach dem In-Kraft-Treten der auf bestimmte Getränke beschränkten Pfandpflicht zum Jahresanfang hatte es auch aus der Union Signale gegeben, die Pfand-Regelungen zu vereinfachen. Ohne die Zustimmung der Unions-geführten Länder im Bundesrat ist eine Neufassung der Verpackungsverordnung nicht möglich. An den Beratungen nahmen die Minister aus den unions-geführten Ländern Bayern und Baden-Württemberg sowie aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz teil.

Seit dem 1. Januar gilt für Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke in Dosen und Einwegflaschen je nach Verpackungsgröße ein Pfand von 25 oder 50 Cent. Nach geltendem Recht greift die Pfandpflicht nur für bestimmte Getränkesorten, wenn die vorgeschriebene Mehrwegquote unterschritten wird. Säfte etwa sind davon derzeit nicht betroffen. Trittin wollte ursprünglich unabhängig von der Getränkeart alle ökologisch nachteiligen Verpackungen mit Pfand belegen. Damit wären Getränkekartons, die als ökologisch vorteilhaft gelten, von der Pfandpflicht befreit. Nach derzeitigem Recht unterliegen Getränkekartons etwa mit stillem Mineralwasser der Pfandpflicht. Allerdings hatte das Umweltministerium von einer Durchsetzung der Pfandpflicht für Getränkekartons abgeraten.