
Rauchen darf nicht stören
Rücksichtnahme ist das Zauberwort: Raucher dürfen da rauchen, wo sie niemanden stören, befand das Landgericht Frankfurt a.M. Ein Wohnungsbesitzer bat seinen Nachbarn, der zwei Balkone hat, auf dem anderen zu rauchen. Doch der weigerte sich. Das Gericht gab dem Nichtraucher recht (Az. 2–09 S 71/13). Per Gericht wurde nun der andere Balkon zum Raucher-Balkon erklärt.
© OcusFocus/gettyimages