
Stundenplan für Raucher
Im Juni 2017 entschied das Landgericht Dortmund: Ein Ehepaar, das in einer Reihenhaussiedlung wohnt, darf nur noch nach Stundenplan rauchen. Zwischen 6 und 9 Uhr, zwischen 12 und 15 Uhr, sowie zwischen 18 und 21 Uhr und 0 und 3 Uhr darf die Kippe nicht brennen ( Az. 1 S 451/15). Bricht das Ehepaar diese Vereinbarung, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft.