
Einkaufswagen
Die Einkaufswagen gehören dem Supermarkt - wer sie vom Gelände rollt, besteht streng genommen Diebstahl. Denn weder Körbe noch Wagen dürfen das Grundstück des Marktes verlassen. Dass die Händler hier so strikt sind, hat einen guten Grund: Bis zu 150 Euro zahlen sie für einen solchen Shoppingbegleiter.
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