Verpackung Bundesweites Dosenpfand-System zum 1. Oktober

Das bundesweite Dosenpfand-System kommt nun doch ohne weitere Verzögerung zum 1. Oktober: Bundesregierung und Wirtschaft einigten sich am Freitag auf einen Kompromiss.

Das Umweltministerium kündigte eine Initiative für eine Gesetzesänderung an, um Handel und Industrie beim Aufbau des Systems künftig vom Kartellverbot zu befreien. Handel und Industrie erklärten, den Bedenken des Bundeskartellamts in einem zentralen Punkt Rechnung zu tragen.

Befreiung vom Kartellverbot

Das Bundesumweltministerium teilte in Berlin mit, man werde eine Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes initiieren. «Damit soll klargestellt werden, dass Vereinbarungen von Herstellern und Vertreibern, die zum Aufbau des Pfandsystems notwendig sind, nicht zugleich vom Kartellrecht verboten sind», sagte Ministeriumssprecher Michael Schroeren. «Die angestrebte Rechtsänderung ist allerdings keine Voraussetzung für das pünktliche Inkrafttreten des bundesweiten Rücknahmesystems.»

Clearing-Stelle wird ausgeschrieben

Der Pfand-Ausschuss von Handel und Industrie einigte sich in Düsseldorf darauf, Forderungen des Bundeskartellamts beim Aufbau des Systems nachzukommen. Das Kartellamt hatte vor eineinhalb Wochen insbesondere Bedenken dagegen angemeldet, dass der Ausschuss das Duale System Deutschland (DSD) als Clearing-Stelle für Pfand-Einnahmen und -Ausgaben bestimmt hatte. Handel und Industrie vereinbarten nun, die Clearing-Stelle wie vom Kartellamt gefordert auszuschreiben.

Wirtschaft fordert Kostenausgleich

Allerdings halte die Wirtschaft daran fest, dass für die Finanzierung des Pfandsystems ein Kostenausgleich erforderlich sei, teilte der Ausschuss mit. Die Gründe dafür werde man dem Kartellamt darlegen und dann einen Freistellungsantrag stellen. Die Wettbewerbshüter hatten auch Bedenken gegen diesen geplanten einheitlichen Finanzierungsbeitrag geäußert.

Verpackungen überall abgeben

Nach dem Aufbau des einheitlichen Pfandsystems sollen Verbraucher anders als jetzt pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen an jeder beliebigen Verkaufsstelle abgeben können. Am 1. Oktober sollen auch die von Bund und Ländern vereinbarten einfacheren Dosenpfand- Regelungen in Kraft treten.

Im Oktober Schluß mit Übergangsregeln

Die Deutsche Umwelthilfe und der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels begrüßten das «Einlenken des Handels» bei der Ausschreibung der Clearingstelle. Damit würden die jetzigen Übergangsregelungen beim Pfand zum Oktober beendet. Die Federführung beim Aufbau des Systems soll nun nach Angaben des Ausschusses vom Handel auf die Ernährungsindustrie übergehen. Die beteiligten Gremien würden neu besetzt.

DPA