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So manch einer hat Ende Mai als Abgabefrist für die Steuererklärung im Kopf. Doch seit ein paar Jahren ist der 31. Juli der Stichtag, bis zu dem die Steuererklärung beim Finanzamt vorliegen muss. Das gilt vor allem für Arbeitnehmer und Rentner, die ihre Steuererklärung selbst anfertigen.
Während der Corona-Pandemie wurden die Abgabefristen allerdings verändert.
"Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2021 verpflichtet ist, hatte dafür drei Monate mehr Zeit. Die Steuererklärung musste bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden. Für steuerlich beratene Personen verlängert sich die Abgabefrist auf den 31. August 2023", schreibt die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen auf ihrer Internetseite.
Doch auch für die Steuererklärung für das Jahr 2022 haben Steuerpflichtige mehr Zeit. Wer die Steuererklärung selbst anfertigt, muss sie in diesem Jahr bis zum 2. Oktober 2023 einreichen.
Denn die Abgabefrist für die Steuererklärung 2022 wurde um zwei Monate verschoben und endet eigentlich am 30.9.2023. Da die Frist auf einen Samstag fällt, verschiebt sich der letzte Abgabetermin auf Montag den 2.10.2023.
Wer die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nimmt, bei dem verlängert sich die Frist sogar auf den 31. Juli 2024.
Abgabefristen für Steuererklärung 2023 und 2024
Für das Steuerjahr 2023 gibt es noch einmal eine Ausnahme: Die Abgabefrist für die Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2023 wurde um einen Monat auf den 31.8.2024 verschoben. Und weil das wieder ein Samstag ist, muss die Steuererklärung am Montag beim Finanzamt sein, das ist der 2. September 2024.
Bei der Steuererklärung für 2024 gelten wieder die normalen Fristen-Regeln: Wer seine Steuererklärung selbst erstellt, muss sie spätestens am 1. Juli 2025 beim Finanzamt abgeben.
Was passiert bei einer zu spät eingereichten Steuererklärung?
Wenn die Steuererklärung zu spät abgeben wird, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge und möglicherweise auch Verzugszinsen auferlegen.
Allerdings hängen die genauen Sanktionen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Verspätung oder ob die Steuererklärung aufgrund einer Aufforderung des Finanzamts eingereicht wurde.
In der Regel beträgt der Verspätungszuschlag 0,25 Prozent des festgesetzten Steuerbetrags pro verspätetem Monat, mindestens aber 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung.
Wenn die Steuererklärung verspätet, aber ohne Aufforderung durch das Finanzamt eingereicht wird, kann das Finanzamt den Verspätungszuschlag auf einen niedrigeren Betrag reduzieren oder ganz darauf verzichten.
Strom- und Heizkosten: Mit diesen Tricks kann ein Haushalt 1000 Euro sparen

Dusch-Appelle von Politikern mögen hilflos klingen. Tatsächlich sehen aber auch die Warentest-Experten hier das größte Sparpotenzial im Alltag. Allein der Einbau eines Sparduschkopfs kann die Stromkosten einer dreiköpfigen Familie um 500 Euro im Jahr senken, da der Durchlauferhitzer weniger Wasser erwärmen muss. Wenn die Familienmitglieder jetzt noch kürzer (sechs statt zehn Minuten) und nur ein Grad kühler duschen, steigt die Ersparnis auf rund 700 Euro. Wer sein Wasser mit Gas erwärmt, kann mit denselben Maßnahmen natürlich ebenfalls Geld sparen.
Wenn die Steuererklärung zu spät abgegeben wird und es zu einer Steuernachzahlung kommt, dann werden möglicherweise auch Verzugszinsen auf den Nachzahlungsbetrag fällig. Und die können derzeit recht hoch ausfallen, da die Europäische Zentralbank die Zinsen derzeit jeden Monat erhöht.
Es ist daher ratsam, die Steuererklärung rechtzeitig und korrekt einzureichen, um mögliche Sanktionen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.