Das Karriere-Portal Glassdoor hat in einer Studie die gesetzlichen Ansprüche von Arbeitnehmern in 14 europäischen Ländern und den USA untersucht. Die Macher wollten herausfinden, wie es in den untersuchten Staaten um den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Mutterschutz, Vaterschaftsurlaub, Elternzeit, Jahresurlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bestellt ist. "Soziale Sicherheit ist ein integraler Bestandteil des heutigen Arbeitsmarktes", heißt es dazu im Vorwort der Studie.
Europa ist großzügiger als die USA
Eine - wenn auch nicht gerade neue - Erkenntnis der Untersuchung: Europäische Länder sind hinsichtlich der angeführten Faktoren wesentlich großzügiger als die USA, die eigentlich in jedem der Einzelvergleiche das Schlusslicht bildeten. Aber auch unter den EU-Staaten gibt es große Unterschiede bei den gesetzlichen Ansprüchen von Arbeitnehmern.
Die Schlüsselergebnisse finden Sie hier zusammengefasst:
Arbeitnehmeransprüche im internationalen Vergleich
In allen EU-Ländern muss der Mutterschutz mindestens 14 Wochen betragen, aber die bezahlte Zeit variiert von Staat zu Staat. Großbritannien gewährt mit 52 Wochen, also einem Jahr, die längste Zeit, jedoch nicht zu vollen Bezügen. Deutschland, Spanien, die Niederlande, Frankreich, Österreich und Dänemark bieten die nach EU-Recht vorgeschriebenen 14 Wochen bei voller Bezahlung. In den USA gibt es keinen gesetzlichen Mutterschutz.
Vaterschaftsurlaub ist auf EU-Ebene nicht gesetzlich geregelt. Eine Vielzahl von Ländern - Österreich, Irland, die Schweiz, die USA und auch Deutschland - gewährt keine ausgewiesene Auszeit nur für Väter. Jungväter in Finnland bekommen mit 45 bezahlten Tagen die mit Abstand längste Jobpause gewährt, gefolgt von Spanien (15 bezahlte Tage).
Elternzeit ist in der EU wir folgt geregelt: Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf 16 Wochen. Inwiefern diese bezahlt werden, ist Ländersache. Deutschland und Frankreich gewähren die längsten Auszeiten, allerdings nicht bei vollem Lohnausgleich. Dänemark, Schweden und Norwegen gewähren zwar kürzere Zeiträume, aber dies bei voller Bezahlung. In Spanien, Irland Großbritannien ist die Elternzeit unbezahlt, die Schweiz und die USA gewähren gar keine Pause.
Mit 25 Arbeitstagen den längsten gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub haben Arbeitnehmer in Schweden, Frankreich und Dänemark. In Deutschland gelten hier nur die von der EU als Minimum verordneten 20 Tage. Auf den insgesamt längsten bezahlten Urlaubsanspruch kommen dennoch die Spanier – bei Mitberücksichtigung der 14 gesetzlichen Feiertage. In Deutschland profitieren die Arbeitnehmer – je nach Bundesland – von neun bis zwölf Feiertagen und somit zusätzlicher bezahlter Freizeit. Feiertagsschlusslicht ist die Schweiz mit mageren vier zusätzlichen freien Tagen. In den USA gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub.
Nur in den Niederlanden erhalten Arbeitnehmer bei einem langfristigen krankheitsbedingten Ausfall länger ihr Gehalt (70 Prozent), nämlich bis zu zwei Jahre. In Deutschland bekommen Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen ihr volles Gehalt, danach übernimmt die Krankenversicherung die Zahlung in Höhe von ebenfalls 70 Prozent für bis zu anderthalb Jahre. In anderen Ländern wie Norwegen, Dänemark oder Finnland haben erkrankte Arbeitnehmer ein ganzes Jahr Anspruch auf volle Bezüge. Arbeitnehmer in Großbritannien, Italien oder Frankreich haben hingegen einen deutlich geringeren Anspruch – und das auch nur für maximal ein Jahr. In den USA haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Was die Höhe der Bezüge betrifft, zeigt sich Dänemark bei der Höhe der Bezüge am großzügigsten. Menschen, die ihren Job verloren haben, erhalten 90 Prozent des vorherigen Gehalts für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. In Belgien, den Niederlanden, Frankreich und Norwegen bestehen ebenfalls sehr arbeitnehmerfreundliche Gesamtpakete (bis zu 75 Prozent des Gehalts). Genau wie in Deutschland ist das Arbeitslosengeld abhängig von der Dauer des vorherigen Beschäftigungsverhältnisses und der zuvor eingezahlten Beiträge. Hierzulande wird das Arbeitslosengeld I für bis zu zwei Jahre ausgezahlt und beläuft sich auf 60 Prozent des vorherigen Einkommens. In den USA haben Arbeitslose in den meisten Bundesstaaten 26 Wochen lang Anspruch auf bis zu 50 Prozent ihres vorherigen Gehalts.