Berufsunfähigkeit Wie fit ist Ihre Versicherung noch?

Wer sich noch Anfang der 90er Jahre gegen Berufsunfähigkeit versichert hat, sollte prüfen, ob er nicht einen neuen Vertrag zu günstigeren Konditionen abschliessen kann. Sonst kann sich der Versicherer vielleicht schnell aus seiner Zahlungspflicht stehlen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) rät zur Überprüfung von privaten Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit. Wer Mitte der 90-er Jahre eine solche Versicherung abgeschlossen habe, sollte prüfen, ob der Vertrag auf neue und bessere Bedingungen umgestellt werden könne, teilten die Verbraucherschützer mit. Hauptaugenmerk sollte man dabei auf die so genannte Verweisung legen.

Nach Angaben der VZS ist mit Verweisung gemeint, dass der Versicherer im Schadensfall die Leistung mit der Begründung verweigern kann, dass man zwar nicht mehr in seinem ursprünglichen, wohl aber in einem anderen Beruf arbeiten könne. Wichtig sei dabei die Unterscheidung zwischen abstrakter und konkreter Verweisung, so die VZS.

Abstrakte und konkrete Verweisung

Bei der abstrakten Verweisung reiche es aus, wenn das Versicherungsunternehmen nachweist, dass man theoretisch in einem anderen Beruf arbeiten könne. Als typische Beispiele nannten die Verbraucherschützer etwa den berufsunfähigen Maurer, der darauf verwiesen werde, er könne noch in einem Baumarkt als Verkäufer arbeiten. Als zweites Beispiel führte die VZS die frühere Friseuse auf, die es als Telefonistin versuchen könne. Dabei sei völlig unerheblich, ob überhaupt Aussicht bestehe, einen solchen neuen Job zu bekommen.

Bei der konkreten Verweisung dagegen darf der Versicherer diesen Angaben zufolge die vereinbarte Leistung nur dann verweigern, wenn man tatsächlich einen neuen Job ausübt, der auch der bisherigen Lebensstellung entspricht.

In Altverträgen kann Ärger schlummern

"Erst seit Ende der 90-er Jahre verzichten mehr und mehr Versicherer auf die verbraucherunfreundliche abstrakte Verweisung", erläuterten die Verbraucherschützer. Dies gelte aber nur für neu abgeschlossene Verträge. In vielen Altverträgen schlummere somit programmierter Ärger. "Deshalb macht es Sinn, seit Jahren laufende Berufsunfähigkeitsversicherungen auf die unfreundliche Verweisungsklausel überprüfen zu lassen und gegebenenfalls in einen neuen Tarif, der nur die konkrete Verweisung beinhaltet, zu wechseln", riet die VZS.

Allerdings erfordere dies eine neue Gesundheitsprüfung, was für diejenigen problematisch werde, deren Gesundheitszustand sich verschlechtert hat. Der Altvertrag sollte deshalb keinesfalls übereilt gekündigt werden, hieß es.