Ausschluss von "Schäden durch Pandemien" in Reiseversicherung ist zulässig
Eine Jahres-Reiseversicherung darf vorsehen, dass "Schäden durch Pandemien" nicht versichert sind. Die entsprechende Klausel ist transparent genug und benachteiligt Verbraucher nicht unangemessen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschied. Eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen hatte damit keinen Erfolg. (Az. IV ZR 109/24)