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12. Dezember 2008, 11:23 Uhr

Augenzwinker-Smiley wird zur Marke

Ein russischer Geschäftsmann hat sich das international gebräuchliche Zeichen für ein augenzwinkerndes Lächeln markenrechtlich schützen lassen. Dürfen diese Smileys jetzt noch in Mails und Kurznachrichten benutzt werden?

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Ein geschützes Zeichen: Der zwinkernde Smiley ist nun ein eingetragenes Markenzeichen© stern.de

Die Zeichenfolge ;-) wird weltweit in E-Mails oder SMS-Mitteilungen verwendet. Oleg Teterin, Chef der in der Mobilfunkwerbung tätigen Firma Superfone, sagte am Donnerstag, die russische Patentbehörde habe ihm das Markenrecht an diesem Emoticon zugeteilt. Allerdings wolle er seine jetzt erworbenen Ansprüche nur bei Unternehmen durchsetzen, nicht beim privaten Gebrauch des Augenzwinker-Smileys.

Der Zeitung "Kommersant" sagte Teterin, Unternehmen könnten das Zeichen weiter verwenden, wenn sie bereit seien, eine jährliche Lizenzgebühr bei ihm zu entrichten. Allerdings will der findige Unternehmer nicht nur die Zeichenfolge aus Semikolon, Bindestrich und geschlossener Klammer für sich beanspruchen. Da ähnliche Emoticons wie :-) kaum von seinem Markenzeichen zu unterscheiden seien, könnte deren Verwendung ebenfalls seine Ansprüche tangieren, sagte Teterin.

Andere russische Internet-Unternehmer reagierten auf den Vorstoß mit einem klaren >:( - dem Zeichen für verwunderte bis wütende Verärgerung. Man stelle sich nur vor, dass der nächste clevere Geschäftsmann die Markenrechte für die 33 Buchstaben des russischen Alphabets erwerbe, sagte Alexander Manis, Direktor einer Breitband-Internetfirma dem Fernsehsender NTW und fügte hinzu: "Das ist absurd."

AP
 
 
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