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12. Dezember 2008, 11:23 Uhr

Augenzwinker-Smiley wird zur Marke

Ein russischer Geschäftsmann hat sich das international gebräuchliche Zeichen für ein augenzwinkerndes Lächeln markenrechtlich schützen lassen. Dürfen diese Smileys jetzt noch in Mails und Kurznachrichten benutzt werden?

Smiley, Emoticon, SMS, E-Mail, Kurznachrichten

Ein geschützes Zeichen: Der zwinkernde Smiley ist nun ein eingetragenes Markenzeichen© stern.de

Die Zeichenfolge ;-) wird weltweit in E-Mails oder SMS-Mitteilungen verwendet. Oleg Teterin, Chef der in der Mobilfunkwerbung tätigen Firma Superfone, sagte am Donnerstag, die russische Patentbehörde habe ihm das Markenrecht an diesem Emoticon zugeteilt. Allerdings wolle er seine jetzt erworbenen Ansprüche nur bei Unternehmen durchsetzen, nicht beim privaten Gebrauch des Augenzwinker-Smileys.

Der Zeitung "Kommersant" sagte Teterin, Unternehmen könnten das Zeichen weiter verwenden, wenn sie bereit seien, eine jährliche Lizenzgebühr bei ihm zu entrichten. Allerdings will der findige Unternehmer nicht nur die Zeichenfolge aus Semikolon, Bindestrich und geschlossener Klammer für sich beanspruchen. Da ähnliche Emoticons wie :-) kaum von seinem Markenzeichen zu unterscheiden seien, könnte deren Verwendung ebenfalls seine Ansprüche tangieren, sagte Teterin.

Andere russische Internet-Unternehmer reagierten auf den Vorstoß mit einem klaren >:( - dem Zeichen für verwunderte bis wütende Verärgerung. Man stelle sich nur vor, dass der nächste clevere Geschäftsmann die Markenrechte für die 33 Buchstaben des russischen Alphabets erwerbe, sagte Alexander Manis, Direktor einer Breitband-Internetfirma dem Fernsehsender NTW und fügte hinzu: "Das ist absurd."

AP
 
 
KOMMENTARE (10 von 26)
 
c.wiegel (13.12.2008, 20:08 Uhr)
Eine Marke...
... auf eine Zeichenfolge bestehend aus aneinandergereihten Satzzeichen, patentiertes menschliches Genom, Urheberrechte auf (fast) jedem Stück Software, entsprechende Abgaben auf Drucker, Scanner und Kopierer.
Mann oh Mann, versucht eigentlich irgendjemand auf diesem Planeten nicht, andere Menschen abzuzocken???
;-) :-) :-( ;-(
Bobyhops (12.12.2008, 18:50 Uhr)
Zwinkeremoticon
Wie kann man nur so tief sinken, dass es jemand nötig hat, sich eine allgemein gebräuchliche Zeichenfolge schützen zu lassen. Um dann drauflos zu klagen und Kasse machen?
Das ist doch ein vorgezogener Sylvesterscherz. Oder?
Ha, und wenn nicht, lasse ich mir den Buchstaben "R" schützen. Das wird lustig.
Ersetzt mal in einem Worddokument über die Funktion "suchen und ersetzen" den Buchstaben R durch L.
Hab ich gemacht und mich schlappgelacht.
Und nun mach ich eine lange Nase oder eine Ro...Nase draus.
;--)
;=)
Eisenbaer (12.12.2008, 18:32 Uhr)
Russland, Russland....
...da war doch mal was? Ach ja, 142 Millionen Einwohner zwischen West und Ost und viel Flachland mit Gras und so drauf. Und Oleg Tetärätäh kann mir mal im russischen Mondschein in einer sibiroischen Winternacht begegenen. Und falls er moppert, dann lasse ich mir die Verwendung der Buchstaben "O-L-E-G" von seinen russischen Freunden schützen. Oder die in "L-M-A-A".
hurz7 (12.12.2008, 18:31 Uhr)
Na was stimmt denn nu? Onlinekosten.de schreibt, die Patentierung hätte eben nicht geklappt, weil es sich um ein allgemeingültiges Symbol handele.
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/32456/0/Versuch-der-Smiley-Patentierung-scheitert
spatz_vom_Dach (12.12.2008, 18:30 Uhr)
@lordnelson1
Es ist "nur" eine Marke, kein Patent und kein Gebrauchsmuster und gilt auch nur in Russland. Im Rest der Welt hat er erst mal nichts zu melden. Wenn er es in DE versucht, dann wird ihn das DPMA schon in seine Schranken weisen. In Russland gehen halt viele Dinge leichter. Das liegt wahrscheinlich am Öl, das schmiert bekanntlich sehr gut ;-)
hannes_schinder (12.12.2008, 16:41 Uhr)
Das ist ein Aprilscherz oder?
Ich lass mir jetzt das Hakenkreuz als Markenzeichen schützen und verklage alle, die es tragen!
lordnelson1 (12.12.2008, 15:21 Uhr)
Komisch ...
... das geht eigentlich gar nicht. Selbst gegenüber dem Geschäftsmann dürfte der Russe (eigentlich) kein großes Glück haben (dürfen) - oder leben wir wirklich schon in einer solch' verrückten Welt???
·
Eine Erfindung ist, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die vor Anmeldung der Erfindung auf irgend eine Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Dies ist ja wohl mit dem ;-) zutreffend - also nicht patentwürdig !
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Ein Patent kann genehmigt werden, wenn eine vorhandenes Patent DEUTLICH durch neue Technik usw. fortschrittlich verbessert wird ...
·
Wenn überhaupt, kann der Russe nur ein Gebrauchsmuster angemeldet haben. Dafür gelten jedoch ähnliche Kriterien.
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Lieber stern: kann es wieder einmal sein, dass ihr die Nachricht blind aus dem Ticker gepinselt habt, und der Russe das Patent / Gebrauchsmuster lediglich ANGEMELDET hat ??? Dies ist NICHT gleichbedeutend, dass dieses Patent / Gebrauchsmuster AUCH BEWILLIGT ist (dauert bis zu sieben Jahre nebenbei)!
·
Ich schätze, hier sollten wieder einmal nur Zeilen gefüllt werden oder der stern holt den 1. April vor ... oder etwa nach ???
Amin42 (12.12.2008, 14:29 Uhr)
Hallo Oleg, guck mal......
;-) ;-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-);-)
bujuku (12.12.2008, 14:18 Uhr)
Gute Tradition
Normalerweise würde ich ja sagen, so etwas bekommt man nur in einer "lupenreinen Demokratie" genehmigt, aber wenn mich nicht alles täuscht hat auch McDo "ich liebe es", "I`m lovin it" etc. weltweit genehmigt bekommen...
Malt (12.12.2008, 14:06 Uhr)
Ich lass mir jetzt das Wort...
..."UND" schützen! Ach, in was für einer Welt wir nur leben...
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