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1. April 2011, 16:36 Uhr

Gesichtserkennung möglich - aber nicht geplant?

Es ist der Albtraum der Datenschützer: Eine Handy-Kamera erfasst das Gesicht eines Passanten, eine Software schaut in einer Datenbank nach und verrät den Namen des Unbekannten. Die Technik dafür ist da. Verwirklicht werden soll sie nicht, versichert Google.

Google, Goggles, Larry Page, Sergey Brin, CEO, Eric Schmidt

Auf Fotos ist es schon länger möglich, Gesichter automatisch zu erkennen. In Echtzeit mit dem Handy bisher nicht© Panasonic

Google hat einen Bericht des US-Nachrichtensenders CNN dementiert, ein Programm zur Gesichtserkennung für Mobiltelefone einführen zu wollen. Die Technologie existiere zwar, es gebe aber keine Pläne, sie zu testen oder tatsächlich einzuführen. Insbesondere verwahrte sich Google gegen die Darstellung, man wolle persönliche Daten wie E-Mail-Adressen und Telefonnummern mit der Erkennung eines Gesichts in einem Foto verknüpfen. Der Internet-Konzern sprach von der "Fantasie eines Reporters", die nicht der Produktplanung bei Google entspreche. CNN beharrte darauf, der Bericht sei korrekt.

In dem Bericht auf cnn.com, der Gemüter erhitzt, wurde der aus Aachen stammende Entwickler Hartmut Neven interviewt, der seit 2006 an führender Stelle bei dem Internet-Konzern an dem Thema Objekterkennung arbeitet. In einem Google-Produkt wird ein von Nevens Team entwickeltes Gesichtserkennungsverfahren auch praktisch eingesetzt: Nutzer der Online-Bildsoftware Picasa können die Gesichter aus ihrem Familien- und Bekanntenkreis auf ihren Fotos erkennen und die Bilder entsprechend sortieren lassen. Eine ähnliche Funktion bieten die Adobe-Software Photoshop Elements 9 oder das Apple-Programm iPhoto.

"Akzeptable Modelle für die Privatshäre"

Um von einer Mobil-Software identifiziert zu werden, müssten Menschen Google ausdrücklich den Zugang zu ihren Bildern und Profil-Informationen erlauben, zitierte CNN den Informatiker. "Wir sind uns bewusst, dass Google besonders vorsichtig sein muss, wenn es um solche Fragen geht. Wir werden Gesichtserkennung erst anbieten, wenn wir akzeptable Modelle für die Privatsphäre haben", sagte Neven weiter dem Bericht zufolge.

Ein Google-Sprecher betonte, dass die Mobilfunk-Anwendung "Goggles", mit der man beispielsweise Sehenswürdigkeiten oder Gegenstände identifizieren kann, nicht um die Erkennung von Menschen erweitert werde: "Wie wir schon seit über einem Jahr wiederholt öffentlich betonen, werden wir bei "Google Goggles" keine Gesichtserkennungs-Technologie einsetzen, solange hierfür nicht maßgebliche Datenschutzmaßnahmen bestehen. Und eben solche stehen nicht zur Verfügung. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen." Auch der scheidende Google-Chef Eric Schmidt hatte mehrfach erklärt, der Konzern werde aus Datenschutz-Bedenken keine Gesichtserkennung einführen.

Laut CNN sagte Google-Manager Neven allerdings auch, Google wäre grundsätzlich in der Lage, öffentlich zugängliche Bilder etwa beim Online-Netzwerk Facebook oder Foto-Plattformen wie Flickr mit dem Namen einer Person zu verbinden. "Das könnten wir heute machen." Er könne sich durchaus Fälle vorstellen, in denen Menschen eine solche Funktion begrüßen würden. "Wenn Sie ein Schauspieler in Los Angeles sind, wollen sie, dass die Leute sie erkennen." Google werde immer wieder nach einem solchen Angebot gefragt. Allerdings sei die Arbeit an der Technologie durch die Datenschutz-Bedenken gebremst worden. So hätten auch bei internen Tests Mitarbeiter ausdrücklich ihre Zustimmung geben müssen.

Datenschützers Albtraum

Eine unkontrollierte Ausbreitung von Programmen zur Gesichtserkennung - mit denen man etwa Informationen über beliebige Fremde auf der Straße anzeigen lassen könnte - gilt bei Datenschützern als ein Albtraum. Auch in der deutschen Diskussion um Street View und Datenschutz im Internet tauchte ein solches Bedrohungsszenario immer wieder auf. Zuletzt hatte der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix eine Regulierung der Gesichtserkennung gefordert. "Ob Technologien wie die Live- Rundumüberwachung oder Gesichtserkennung Privatpersonen oder Behörden zur Verfügung gestellt werden, sollte (...) nicht den jeweiligen Unternehmensvorständen überlassen bleiben."

Andrej Sokolow, DPA
 
 
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