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7. Januar 2010, 17:43 Uhr

Frau haftet für ganze Familie

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die Mutter von zwei Söhnen wurde dafür belangt, dass über ihren Computer hunderte Songs im Internet verbreitet wurden.

Download, Raubkopie, Illegaler Download

Eigentümer eines Computers haften auch für illegale Aktivitäten anderer Nutzer© Mario Vedder/DDP

Für das illegale Bereitstellen von Musiktiteln im Internet muss sich eine Ehefrau und Mutter von zwei Söhnen verantworten. Nach einer am Donnerstag vom Kölner Oberlandesgericht (OLG) veröffentlichten Entscheidung haftet die Frau aus Oberbayern als Inhaberin des von der ganzen Familie genutzten Internetanschlusses. Über den Anschluss waren im August 2005 insgesamt 964 Musiktitel unerlaubt als MP3-Dateien zum Download angeboten worden. Musikfirmen wie EMI, Sony, Universal und Warner Deutschland mahnten die Frau ab. Laut Urteil hat sie die Abmahnkosten von 2380 Euro zu tragen (Az.: 6 U 101/09).

Die Frau bestreitet, die Musikstücke im Internet angeboten zu haben. Neben ihr hatten ihr Ehemann sowie ihre damals 10 und 13 Jahre alten Söhne Zugang zu dem Rechner. Nicht auszuschließen sei es, dass auch der Ehemann den Anschluss genutzt habe, hieß es in einer Vorlage des Gerichts. Denn es seien viele ältere Titel zum Download angeboten worden, wie etwa von der Rockgruppe The Who.

Der Senat ließ in seiner Entscheidung offen, inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses überwachen muss, dass andere Personen keine Urheberrechtsverletzungen über seinen Anschluss begehen. Im konkreten Fall habe die Frau jedenfalls nichts dazu vorgetragen, wer nach ihrer Kenntnis den Verstoß begangen haben könnte, so das OLG. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

DPA
 
 
KOMMENTARE (9 von 9)
 
nerventanz (10.01.2010, 12:51 Uhr)
Autoanalogie
Internet ist lediglich ein Medium zur Übertragung von Daten, genauso wie eine Straße Autos trägt. Nächstes Mal wenn jemand auf der Autobahn mit überhöhter Geschwindigkeit fährt, dann kann er ja nach dieser Denkweise das Verkehrsamt verklagen. Sie hätten ja die Autobahn so bauen können, dass man nicht zu schnell fahren KANN.
der2groeste (09.01.2010, 17:15 Uhr)
Urheberrecht????
Es wurde von der verbreitung aelterer Musikgruppen gesprochen, d.h. mindestens 30 Jahre alt. Selbst in der Tchnik gibt es keine Patente auf Lebenszeit nur in der Musikindustrie und das ist perfertete Justiz.
Countryjoe (08.01.2010, 12:31 Uhr)
Sippenhaft
Es gibt keine Sippenhaft und Schuld muss eindeutig nachgewiesen werden. Außer wenn Konzenmultis klagen, dann gehts zu wie in den Feudalzeiten.
langsam-reicht-es (08.01.2010, 11:35 Uhr)
Danke Administrator
ich wußte nicht dass Sie sich anmaßen über meine Ausdrucksweise zu urteilen.

Es zeigt,dass unangenehme direkte Benennungen in ihrem Hause nicht gewünscht werden.
cokommentator (08.01.2010, 09:47 Uhr)
@ Mickeorganizer
wenn Ihnen die Verwertungsrechte an fast 1000 Dingen zustehen und andere zu Ihren Lasten die Dinge verbreiten, würden Sie sich nicht wehren? Soviele Musiktitel anzubieten, kann kein Streich mehr sein. Dumm oder nicht. Junge oder Mädchen. Dazu gehört Absicht oder anders bezeichent, das ist Vorsatz. Die Verharmlosung solcher und ählicher Delikte bringt unsere Gesellschaft immer mehr in Schwierigkeiten, weil sie nicht mehr respektiert wird, sich selbst nicht mehr respektiert. Die Gesellschaft, also wir alle, nicht die Politik!
Administrator (08.01.2010, 08:58 Uhr)
@langsam-reicht-es
Ihr Kommentar wurde gelöscht - bitte argumentieren Sie sachlich und verzichten Sie auf die Verwenduing von Fäkalsprache.
Mikeorganizer (08.01.2010, 08:56 Uhr)
In was für einem perversen Land ....
wir doch leben. Da wird wieder zu Gunsten der Musikmafia entschieden und eine Familie für einen möglichen dummen Jungenstreich ins Unglück gestürzt. Eine unschuldige wird zur Schuldigen gemacht weil die Beweise nicht eindeutig sind. Wie blöde ist der gemeine Bürger eigentlich, dass er sich sowas immer noch gefallen lässt.
Wählt die Piraten und mit diesen Possen dieser Art ist zukünftig schluss !
Think-Smart (08.01.2010, 05:20 Uhr)
Totalitäres System
Erstens, wären die Kinder strafunmündig. Thema erledigt.
Zweitens, bestünde beim Ehemann ein Zeugnisverweigerungsrecht (das mit den Kinder ist eh erledigt).
Thema erledigt.
Drittens, führt uns unser Staat vor, wie er regelmäßig und selbstherrlich unsere Rechte unterwandert.
Gerdd (07.01.2010, 19:17 Uhr)
Das darf es ja wohl nicht geben, oder?
Das "Rechts"-System wird wirklich zunehmend pervertiert. Zum Beispiel darf ich mein Handy im Auto nicht einmal anfassen, damit die Polizei nicht extra nachweisen muß, daß ich wirklich telefoniert habe. Dann kommt das größte Bespitzelungs-Gesetz der Geschichte zum Einsatz, das erst jetzt beim Bundesverfassungsgeriht angekommen ist. Und nun gibt es eine Sippenhaft - oder Beweisumkehr? - wo der Inhaber eines Anschlusses automatisch für jeden Blödsinn verantwortlich sein soll, der damit passiert. Es wird langsam wirklich eilig, daß sich Frau Leutheusser-Schnarrenberger schnell in ihren neuen - alten - Job einliest, denn es wartet viel Arbeit auf sie.
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