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16. Februar 2010, 11:15 Uhr

Warum der Lektor nicht einfach gegoogelt hat

In der Diskussion um Helene Hegemanns Mix-Roman "Axolotl Roadkill" wird auch den Lektoren im Verlag Versagen vorgeworfen. Aber was sind eigentlich deren Aufgaben? Von Sophie Albers

Helene Hegemann, Axolotl Roadkill, Bestseller

Helene Hegemann in Berlin-Mitte© Jens Schlueter/DDP

Erst wurde sie begeistert gelobt für ihr sprachgewaltiges Romandebüt "Axolotl Roadkill". Dem folgten hitzige Debatten über die Berechtigung des literarischen Copy und Paste, als bekannt wurde, dass die 17-Jährige abgeschrieben hat. Nun folgt der nächste Akt in der Seifenoper um die Popliteratur-Lolita Helene Hegemann: Es werden Schuldige gesucht. Und weil kleine Mädchen zum Sündenbock so schlecht taugen, ist das Umfeld dran.

Blogger Deef Pirmasens, der das Plagiat bekannt gemacht hat, fragt nun statt nach literaturtheoretischen Sichtweisen nach der persönlichen Verantwortung: "Warum hat der Lektor es versäumt, die Sätze (...) zu googlen? Hat der Lektor es übersehen, hätte er unprofessionell gearbeitet. Hat er es erkannt, aber ignoriert, hätte er die Plagiate billigend in Kauf genommen." Kein Wunder, dass Lektoren dieser Tage schlechte Laune haben. Offensichtlich weiß niemand, was für einen Job sie eigentlich machen.

Frage der Verantwortung

In Hegemanns Fall hat den Ulrike Ostermeyer übernommen, Programmleiterin beim Verlag Ullstein und eine der renommiertesten Lektorinnen Deutschlands, der wir unter anderem die Wiederentdeckung des ungarischen Literaten Antal Szerb verdanken. Sie hat Hegemanns Talent gefunden und den Verlag davon überzeugt, dass diese Blut-Drogen-Sperma-Orgie aus der Berliner Bohème Potenzial hat. Dass es nicht nur ein Bestseller, sondern auch gleich der Stein des Anstoßes für eine Authentizitätsdebatte werden würde, konnte ja niemand ahnen. Denn: "Der Text liegt in der Verantwortung des Urhebers, nicht des Lektors", sagt Carla Meyer vom Vorstand der freien Lektorinnen und Lektoren in Deutschland.

Und das wird sogar schriftlich festgehalten: Paragraph 1, Absatz 2 eines Standard-Verlagsvertrages mit einem Buchautoren lautet: "Der Autor versichert, dass er allein berechtigt ist, über die vertragsgegenständlichen Rechte an seinem Werk (...) zu verfügen, (...). Er versichert ferner, dass sein Werk (...) weder das Gesetz noch Rechte Dritter verletzt." Der wurde auch im Falle der minderjährigen Hegemann rechtlich bindend unterschrieben, bestätigt Ullstein-Sprecherin Christine Heinrich.

Als die Lektorin Ostermeyer die ersten 80 Seiten von "Axolotl Roadkill" bekam, seien die "noch in manchem unfertig" gewesen, sagte sie vor dem Skandal im Interview mit dem "Börsenblatt". Und dann begann die Arbeit: Im besten Fall ist der Lektor von Anfang an dabei, von der Idee bis zur Buchpräsentation. Neben einer vertrauensvollen Beziehung zum Autoren geht es um die ganz pragmatische Arbeit mit dem Text: Das Manuskript wird stilistisch überprüft, ob die Metaphern stimmen, die Begrifflichkeiten, die dramatische Struktur. Alle Eingriffe werden mit dem Autoren abgesprochen.

"Googeln eben"

Und die Authentizität? "Wenn einem etwas auffällt, fragt man natürlich nach. Aber es gehört nicht zum Lektorat, das gesamte Werk in Frage zu stellen", so Lektorenverbands-Chefin Meyer. Das wäre auch praktisch ganz unmöglich, "ein Lektor kann schließlich nicht die gesamte Weltliteratur im Kopf mit sich herumtragen", so Meyer weiter. "Ich muss mich als Lektor darauf verlassen können, dass der Autor nicht geklaut hat. Wie soll ich denn darauf kommen?", fügt eine weitere, langjährige Mitarbeiterin im deutschen Literaturproduktionsbetrieb hinzu, die sich nur anonym äußern möchte. "Man kann nur Stichproben-Bohrungen machen. Wenn einer Proust zitiert, dann nimmt man irgendwann seinen Proust aus dem Regal. Aber was willst du denn bei einer 17-Jährigen machen, die Drogengeschichten erzählt?" Ja, Googlen eben, sagt doch Herr Pirmasens.

Aber so einfach ist es eben auch nicht: "Wenn man alle Texte akribisch nachrecherchiert, kommt man nicht mehr zur eigentlichen Verlegerei", stellt der Random House-Justiziar Rainer Dresen in einem Interview mit dem Branchenblatt "Buch Markt" fest. "Wir hatten einmal ein Angebot, eine entsprechende Software zu testen. Nachdem wir aber probehalber zehn Manuskripte an das Unternehmen geschickt haben, hörten wir nie mehr von der Firma." Bleibt also doch nur der Autor: "Natürlich haben wir Helene Hegemann vor Drucklegung ihres Buches gefragt, ob sie Quellen oder Zitate verwendet hat", heißt es in der Pressemitteilung von Ullstein nach Bekanntwerden des Skandals. "Offenkundig hat sie die Tragweite dieser Frage unterschätzt und ist auf Quellen und Zitate aus dem Netz - wie etwa das Blog von Airen - nicht eingegangen."

Und was sind die Folgen? Weder muss Frau Ostermeyer um ihren Job fürchten, noch wird Hegemanns Mix-Roman die Arbeit von Lektoren für immer verändern. "Das Verhältnis zwischen Lektor und Autor muss ein Vertrauensverhältnis bleiben", sagt Ullstein-Sprecherin Heinrich. Und Helene Hegemann ist ja jung genug, um das noch zu lernen. Falls die Buchverlage nach dieser Erfahrung mit ihr überhaupt noch Interesse an einem weiteren Buch haben sollten.

Von Sophie Albers
 
 
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