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11. März 2004, 07:08 Uhr

Diven-Bonus ade

Ihre Sonderbehandlung im Gefängnis wird Diana Ross zum Verhängnis: Weil sie ihre zwei Tage Haft relativ bequem überstand, muss sie jetzt erneut hinter Gitter.

Diana Ross bei einem Konzert in New York im Dezember© Diane Bondareff / AP

US-Sängerin Diana Ross muss auf Anordnung der Behörden in Tucson (Arizona) noch einmal ins Gefängnis. Die 59-Jährige hatte im Februar in Greenwich in Connecticut wegen Trunkenheit am Steuer eine zweitägige Haftstrafe abgesessen. Jetzt stellte Richter T. Jay Cranshaw in Tucson, wo sie verurteilt worden war, fest, dass sie nicht 48, sondern nur 47 Stunden in Haft gewesen sei. Zudem sei sie im Gefängnis in Greenwich ein und aus gegangen. Deshalb ordnete er die Wiederholung der Strafe an.

Ross’ Gefängnisaufenthalt in Greenwich entspreche nicht dem in Arizona geltenden Recht, heißt es in der Anordnung, die bereits am 4. März unterzeichnet, aber erst jetzt bekannt wurde. Nach den dortigen Vorschriften hätte die Sängerin mindestens 24 Stunden durchgehend in Haft bleiben müssen. Ross soll die Strafe jetzt in Tucson verbüßen, ein Termin wurde nicht genannt.

Mit 2,0 Promille am Steuer

Ross war am 30. Dezember gestoppt worden, nachdem sie wegen ihres Fahrverhaltens aufgefallen war. Ein Zeuge verständigte die Polizei und erklärte, jemand befahre eine Straße in Tucson in der falschen Richtung. Ein Test ergab laut Polizei einen Alkoholpegel von 2,0 Promille. Ross wurde in den 60er Jahren als Leadsängerin der Supremes bekannt. Seither hatte sie mehr als 70 Hits und war mindestens neun Mal für den Grammy nominiert.

 
 
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