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26. November 2004, 15:13 Uhr

Schlagfertiger Blaublüter

Nur einen Tag nach seiner Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt die Polizei erneut gegen Prinz Ernst August von Hannover. Diesmal wegen Beleidigung.

Prinz Ernst August muss 445.000 Euro wegen schwerer Körperverletzung zahlen© Lionel Cironneau/AP

Einen Tag nach seiner Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung, ermittelt die Polizei erneut gegen den Prinz Ernst August von Hannover: Wegen einer Pöbelei am Flughafen Hannover-Langenhagen hat ein Beamter des Bundesgrenzschutzes Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet, wie Polizeisprecher Lars Beringer am Freitag in Hannover sagte. Eine Beleidigung des Luftsicherheitsassistenten kristallisiere sich "als relativ gesichert heraus". Bislang habe man aber lediglich den Geschädigten und noch nicht den Beschuldigten vernommen.

Die Gesten des Prinzen unter dem Prüftstand

Nach Angaben des Polizeisprechers ereignete sich der Vorfall am Mittwochabend, als der der 50-jährige Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco an einem für Privatflüge reservierten Terminal einchecken wollte und es ablehnte, sich kontrollieren zu lassen. Es werde auch genau geprüft, ob oder welche Gesten der Prinz während der Auseinandersetzung gemacht habe. Presseberichte, er habe den Hitlergruß gezeigt, können man aber bislang nicht bestätigen.

Der Bundesgrenzschutz prüfte unterdessen, ob er sich der Strafanzeige anschließen sollte. Man untersuche, ob der BGS als Organisation durch die beleidigenden Äußerungen mitbetroffen sei, sagte BGS-Sprecher Ralf Göttner. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird zudem gegen Prinz Ernst August weiter wegen eines Vorfalls im Oktober 2003 ermittelt, bei dem der Adelige in Grünau in Österreich einen Redakteur beleidigt haben soll.

Verminderte Schuldfähigkeit wegen Alkohol

Das Landgericht Hannover hatte Ernst August am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Gericht billigte dem Angeklagten, der einen Hotelier durch fünf Schläge mit einem Schlagring schwer verletzt hatte, verminderte Schuldfähigkeit auf Grund einer erheblichen Alkoholisierung zu. Das Opfer, Josef Brunlehner, will den Prinzen nun auf Schadensersatz verklagen. Ein medizinischer Sachverständiger hatte die Verletzungen des Hoteliers in dem Prozess als "potenziell lebensbedrohlich" eingestuft. Ernst August war persönlich nicht vor Gericht erschienen.

AP/DPA
 
 
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