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7. Februar 2012, 11:03 Uhr

Prinzessin Caroline verliert Streit um Urlaubsfoto

Der Europäische Menschengerichtshof hat entschieden: Ein Bild, auf dem Ernst August von Hannover und Prinzessin Caroline im Nobel-Skiort Sankt Moritz zu sehen sind, darf weiterhin veröffentlicht werden. Die Prinzessin hatte geklagt, die Publikation verstoße gegen die Menschenrechte.

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Prinzessin Caroline und ihr Gatte, Prinz Ernst August von Hannover, wehren sich gegen die Veröffentlichung privater Fotos© dpa

Prinzessin Caroline von Monaco ist im Streit gegen die deutsche Justiz um die Veröffentlichung eines Urlaubsfoto vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof unterlegen. Der Abdruck des Fotos aus dem Jahr 2002, das die heute 55-Jährige und ihren Mann Ernst August von Hannover im Nobel-Wintersportort Sankt Moritz zeigt, verstoße nicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention, urteilten die Straßburger Richter.

Prinzessin Caroline und ihr Mann hatten beklagt, dass die deutschen Gerichte die Veröffentlichung des Fotos nicht unterbunden hätten. Dadurch sei ihr Recht auf Privatleben, das in Artikel acht der Menschenrechtskonvention verankert ist, verletzt worden. Die Richter entschieden nun, es könne nicht behauptet werden, dass die Prinzessin und ihr Mann gewöhnliche Privatpersonen seien. Außerdem hätten die Beschwerdeführer keine Beweise dafür vorgelegt, dass das Foto "in einem Klima der allgemeinen Belästigung" zustande gekommen sei.

Die deutschen Gerichte hätten zwischen dem Recht der Verleger auf freie Meinungsäußerung und dem Recht der Beschwerdeführer auf Achtung ihres Privatlebens sorgfältig abgewogen, hieß es in dem Urteil.

In einem ersten spektakulären Urteil zu Paparazzi-Fotos hatten die Straßburger Menschenrechtshüter Prinzessin Caroline 2004 Recht gegeben: Die Richter verurteilten die Bundesregierung, weil die deutsche Justiz die Veröffentlichung mehrerer Fotos, die die Prinzessin etwa beim Einkaufen oder beim Reiten zeigten, gebilligt hatte. Damals befand das Gericht, auch eine Person der Zeitgeschichte habe Anspruch auf Schutz der Privatsphäre. Die Bundesregierung musste der Prinzessin Schadensersatz zahlen. In einem zweiten Urteil gaben die Straßburger Richter am Dienstag dem Axel-Springer-Verlag Recht. Dabei ging es um einstweilige Verfügungen, mit denen die deutsche Justiz die Berichterstattung der "Bild"-Zeitung über die Festnahme eines Schauspielers wegen Kokain-Besitzes eingeschränkt hatte. Die Menschenrechtshüter sahen darin eine Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit.

iml/AFP
 
 
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