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3. März 2005, 10:24 Uhr

"Lieb mich oder stirb!"

Erst im Januar traf es Anna Kournikova: Ein Fremder lauerte der Tennisspielerin nackt am Pool auf. Aber immer öfter werden auch Nicht-Prominente Opfer von Stalkern. Jetzt will die Politik für besseren Schutz sorgen. Von Jens Maier

War ebenfalls Opfer eines Stalkers: Anna Kournikova© AP

Ihre Liebe ist maßlos. Sie verfolgen ihre Opfer auf Schritt und Tritt, rufen rund um die Uhr an und lauern vor der Haustür. Stalker kennen keine Grenzen. Bekanntestes Opfer in Deutschland ist Jenanette Biedermann. Ihr Verfolger brach in ihre Wohnung ein, legte sich in ihr Bett und nahm dort Süßigkeiten, Knabbereien und Champagner zu sich. Doch nicht mehr nur Prominente, sondern "ganz normale" Menschen werden immer öfter Opfer von Stalking-Attacken.

Katrin ist eine von schätzungsweise 500.000 Fällen in Deutschland: Seit drei Jahren wird sie von einem Mann bedroht, den sie kaum kennt: "Ich kriege dich, egal, wo du dich versteckst, ich mache dich kaputt!", droht Oliver P. Die 39-jährige flieht aus Leipzig in die 500-Seelen-Gemeinde Rettert in Rheinland Pfalz. Nach nur wenigen Monaten hat der Stalker sein Opfer wieder aufgespürt. Der Liebeskranke überzieht den gesamten Ort mit Drohanrufen: "Ich lege Feuer, ich mache euch alle platt!" Katrin packt ihre Koffer und zieht weiter. Doch der Terror in der Gemeinde Rettert geht weiter.

Eine Untersuchung des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim ergab, dass bereits zwölf Prozent der Bevölkerung einmal in ihrem Leben Opfer von Stalkern waren. Bei 68 Prozent der Stalking-Opfer dauerte die Verfolgung und Belästigung länger als einen Monat, bei 24,4 Prozent sogar länger als ein Jahr.

Aus Liebe wird Hass

"Stalking beginnt mit Belästigungen, dem Verfolgen und Überwachen der Opfer, kann aber bis zu körperlicher Gewalt, Vergewaltigung und sogar Mord führen", erklärt Kriminalpsychologe Jens Hoffmann diesen in Deutschland immer noch relativ neuen Begriff. Seit 2002 erforscht er Stalking (aus dem Englischen: Sich-Anpirschen) an der Technischen Universität Darmstadt und betreut Opfer. In mehr als 40 Prozent der Fälle wurden die Täter gewalttätig, wenn ihre zwanghafte Verehrung endgültig in wilden Hass umschlug.

Die Opfer von zwanghafter Verfolgung werden nach Ansicht von Wissenschaftlern in Deutschland oft alleine gelassen. Auch juristisch sei den Stalkern nur schwer beizukommen: Zwar ist es seit 2002 durch das Gewaltschutzgesetz möglich, ein Kontakt- oder Näherungsverbot gerichtlich zu erwirken, doch das Strafrecht kann erst dann eingreifen, wenn es bereits zu einer Straftat gekommen ist. "Das Problem ist, die Grenze zwischen einem intensiven Werben um die verlorene Liebe und bedrohlicher Belästigung zu ziehen", erklärt Hoffmann. Die Drohungen fangen harmlos an, steigern sich und dauern manchmal ein Leben lang. "Die Opfer durchleben traumatische Zustände, igeln sich immer weiter ein. Ihr Leben kann von der psychischen Belastung völlig zerstört werden."

Neues Gesetz soll besseren Schutz bieten

Auch die Politik hat das Problem mittlerweile erkannt. Opfer von Psychoterror durch Belästigungen und Verfolgungen können jetzt auf besseren Schutz durch das Strafrecht hoffen. Vertreter von SPD und Union haben Bereitschaft gezeigt, das Strafrecht zu verschärfen, um dem Problem besser Herr zu werden. Unklar ist bisher, in welcher Form dies geschehen wird. Der Kassler Anwalt Volkmar von Pechstaedt, der bereits mehr als 600 Stalking-Opfer vertreten hat, fordert einen separaten Straftatbestand für Stalking, wie es ihn in Kanada, USA, aber auch in einigen europäischen Staaten längst gibt. "Bis dahin können Opfer nur hoffen, dass ihre Peiniger irgendwann die Lust am Psychoterror verlieren."

Von Jens Maier
 
 
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