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Gericht: Rheinland-pfälzischer Verfassungsschutz darf Burschenschaft beobachten

Eine Burschenschaft aus Rheinland-Pfalz darf einer Gerichtsentscheidung zufolge vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Es gebe tatsächliche Hinweise für den Verdacht, dass die Burschenschaft verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch mit. Die Beobachtung diene der Aufklärung des Verdachts. (Az.: 1 K 63/25.MZ)