Waffenschein beantragt "Erhebliche Gefährdung abgestritten": Bedrohter Bürgermeister aus NRW übt Kritik an Polizei

Waffenschein
Der Bürgermeister einer Kommune im Rheinland hat zum Schutz vor Rechtsextremisten einen Waffenschein beantragt (Symbolbild)
© Carsten Rehder/DPA
Weil ihm die zuständige Polizeibehörde die Waffenerlaubnis verweigert, klagt ein Bürgermeister aus dem Rheinland nun vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht – und lässt per Anwalt sein Unverständnis äußern.

Ein Bürgermeister aus dem Rheinland, der als Konsequenz aus zahlreichen Anfeindungen und Bedrohungen einen großen Waffenschein beantragt hat, hat über seinen Anwalt mitteilen lassen, warum er sich bewaffnen möchte. Wie die "Rheinische Post" berichtet, habe er aufgrund zahlreicher Vorfälle und Gefährdungssituationen der zuständigen Polizeibehörde und dem Verwaltungsgericht konkrete Situationen aus der jüngsten Vergangenheit in seinem privaten und beruflichen Umfeld geschildert.

Demnach sei die Hilfe der Polizei in diesen Momenten nicht erreichbar gewesen und werde auch in Zukunft nicht erreichbar sein: "Speziell für diese konkret benannten außergewöhnlichen Notwehrsituationen – die niemals in öffentlichen Veranstaltungen oder im Kontakt mit Bürgern oder Dritten zu sehen waren – hat er den Waffenschein beantragt, um Angriffen gegen sich und seine Familie nicht schutzlos ausgeliefert zu sein", so Rechtsanwalt Wolfgang Spiske gegenüber der Zeitung.

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Die Polizeibehörde habe die erhebliche Gefährdung seines Mandanten abgestritten, so Spiske, und darüber wolle man nun eine gerichtliche Klärung herbeiführen. Die Polizei hatte den Antrag des namentlich nicht genannten Bürgermeisters zuvor abgewiesen, weshalb dieser sich an das Verwaltungsgericht Düsseldorf gewendet hat, das sich nun mit der Angelegenheit befasst.

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Die "Rheinische Post" hatte bereits berichtet, dass es in der Kommune des Bürgermeisters unter anderem Probleme mit Rechtsextremen gebe. "Der Bürgermeister einer Gemeinde begehrt die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Führen von Waffen wegen einer besonderen Gefährdungslage“, heißt es in der Ankündigung der Verhandlung, die am 21. Januar stattfinden soll.

tim