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10. April 2007, 10:18 Uhr

Gericht hebt Contergan-Urteile auf

Teilerfolg für den WDR: Im Rechtsstreit um einen Fernseh-Zweiteiler über den Contergan-Skandal hat ein Gericht vier Urteile gegen die Ausstrahlung des Films weitgehend aufgehoben. Allerdings ist noch unklar, ob "Eine einzige Tablette" tatsächlich gezeigt wird - es liegen noch zwei weitere einstweilige Verfügungen gegen ihn vor.

Ein contergangeschädigter Junge fährt 1967 in Köln mit einem Spezialdreirad© AP-Photo/Sanden

Im Rechtsstreit um einen Fernseh-Zweiteiler über den Contergan-Skandal hat das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) vier Urteile gegen die Ausstrahlung des Films weitgehend aufgehoben. Unter anderem hatte der Contergan-Hersteller Grünenthal gegen den Film des Westdeutschen Rundfunks geklagt. Dagegen waren der WDR und die Produktionsfirma Zeitsprung nun größtenteils erfolgreich in die Berufung gegangen. Die Richterin machte aber deutlich, dass sich auch die Gegenseite teilweise durchgesetzt habe. Mit den Urteilen des OLG ist keine Entscheidung über die Ausstrahlung des Films "Eine einzige Tablette" gefallen, da noch zwei weitere einstweilige Verfügungen gegen ihn vorliegen.

Hersteller und Anwalt beanstanden Szenen

Der Film thematisiert die Affäre um das Schlafmittel Contergan, nach dessen Einnahme tausende Frauen Ende der 50er Jahre missgebildete Kinder geboren hatten. Der Contergan-Hersteller Grünenthal und ein betroffener Anwalt hatten die Sendung des Films im vergangenen Sommer mit einer einstweiligen Verfügung vom Hamburger Landgericht verhindert. Sie beanstandeten mehr als ein Dutzend Szenen des Drehbuchs.

Während das Landgericht aber auf der Grundlage des Drehbuchs entschieden hatte, urteilten die Richter am OLG nach Ansicht des Films. In diesem waren einige Szenen des Drehbuchs gestrichen oder verändert worden. Insofern habe sich Grünenthal in größerem Umfang durchgesetzt, als es den Anschein habe, meinte die Vorsitzende Richterin am OLG. Auch der klagende Anwalt habe aus demselben Grund im Ergebnis zum Teil obsiegt, obwohl das OLG das Verbot des Landgerichts in seinem Falle ganz aufhob. Gegen die Urteile des OLG sind den Angaben zufolge keine Rechtsmittel zugelassen.

DPA
 
 
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