13. Dezember 2012, 15:08 Uhr

Polizist muss Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung zahlen

Vor acht Jahren verbrannte der Asylbewerber Oury Jalloh in einer Polizeizelle - niemand reagierte auf den Feueralarm. Wegen fahrlässiger Tötung wurde ein Polizist nun verurteilt.

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Der ehemalige Dienstgruppenleiter des Polizeireviers soll nicht schnell genug auf den Feueralarm reagiert haben. Wegen fahrlässiger Tötung wurde er nun verurteilt.©

Im Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh ist der angeklagte Polizist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte habe sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, urteilte das Gericht am Donnerstag. Er hätte am 7. Januar 2005 als Verantwortlicher für eine ständige Überwachung der Zelle sorgen müssen, weil Jalloh stark betrunken gewesen sei und Drogen genommen habe. Nach Auffassung des Gerichts hat der Mann aus Sierra Leone die Matratze, auf der er gefesselt lag, mit einem Feuerzeug selbst angezündet.

"Wenn wir Menschen die Freiheit nehmen, haben wir auch die Verantwortung für sie", betonte die Vorsitzende Richterin Claudia Methling. Das Landgericht Magdeburg setzte eine Strafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro fest - das sind insgesamt 10.800 Euro.

Die Richter sahen keine Hinweise darauf, dass Jalloh durch einen Anderen angezündet worden sein könnte. Einen technischen Defekt schlossen sie ebenfalls aus. Im Prozess hatte der Polizist zugegeben, mindestens einmal den Alarm abgestellt zu haben, weil er an einen Fehlalarm glaubte. Nach Ansicht der Kammer hätte der Afrikaner, zu dessen Alter es unterschiedliche Angaben gibt, aber auch nicht gerettet werden können, wenn der Angeklagte gleich beim ersten Alarmsignal des Rauchmelders in die Zelle geeilt wäre.

Freispruch aufgehoben

Mit dem Urteil ging das Gericht über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. Diese hatte 90 Tagessätze zu je 70 Euro wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. In einem ersten Verfahren am Landgericht Dessau war der heute 52-Jährige freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Fast zwei Jahre lang war die Magdeburger Kammer der Frage nachgegangen, welche Schuld der ehemalige Dienstgruppenleiter am Tod des Afrikaners trägt.

Vor und nach der Verhandlung skandierten Angehörige vor dem Gerichtsgebäude und im Gerichtssaal in Sprechchören: "Oury Jalloh - das war Mord." Tumulte, wie es sie bei der Urteilsverkündung 2008 gegeben hatte, blieben diesmal aber aus.

mlr/DPA
 
 
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