Verseuchter Käse brachte sieben Menschen den Tod. Wie sicher sind Produkte aus dem Supermarkt? Die Lücken in der deutschen Lebensmittelüberwachung haben System, sagen Experten. Von Sönke Wiese

Lebensmittel im Supermarkt: Wo lauern die größten Gefahren?© Colourbox
Tausende Produkte liegen in den Regalen eines großen Supermarkts, unzählige Fisch- und Fleischsorten, Milchprodukte, Obst und Gemüse. Nicht alles ist gesund, manche Lebensmittel sind sogar regelrecht verseucht - mit Pestiziden, giftigen Zusatzstoffen oder Krankheitserregern. Immer wieder gibt es Lebensmittelskandale, doch nur selten wiegen die Folgen so schwer wie jüngst, als von Listerien befallener Käse aus Österreich in Supermarktregale gelangte. Die Bakterien brachten bislang sieben Menschen den Tod. Der Fall wirft beunruhigende Fragen auf: Wie sicher sind die Lebensmittel, die wir täglich im Supermarkt einkaufen? Wie oft werden sie kontrolliert? Und wo lauern die größten Gefahren?
Die staatliche Überwachung ist lockerer, als man es in einem Land wie Deutschland erwarten würde, wo sonst alles genauestens normiert und kontrolliert wird. Experten beklagen offenkundige Unzulänglichkeiten der Überwachung. "Lebensmittelsicherheit ist in Deutschland eine Mogelpackung", sagt Harry Sauer, Vize-Chef des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure. "Die meisten Skandale kommen nicht durch die amtliche Lebensmittelkontrolle ans Licht, sondern durch Journalisten oder Verbraucherschützer", sagt Angelika Michel-Drees, Referentin für Lebensmittelqualität beim Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Kritiker haben drei zentrale Mängel ausgemacht.
2500 amtliche Lebensmittelkontrolleure sind für über eine Million Betriebe zuständig; für Molkereien, Schlachtbetriebe, Cafés, Restaurants, Currywurstbuden, Spediteure, Kioske, Supermärkte. Bei diesen Zahlenverhältnissen wird sofort klar: Eine engmaschige Überwachung ist Utopie, viele Produkte können niemals überprüft werden. 2008 fanden laut Jahresbericht des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in 542.000 Betrieben Kontrollen statt, also gerade einmal bei rund der Hälfte. "Bei einigen sind wir fast täglich, bei anderen nur alle drei Jahre", sagt Harry Sauer.
Hundertprozentige Sicherheit könne es zwar nie geben. "Aber wir bräuchten 1500 weitere Lebensmittelkontrolleure, um wenigstens den Kontrolldruck entscheidend zu erhöhen." Doch dafür fehle der politische Wille. "Man hangelt sich von Skandal zu Skandal und vertraut darauf, dass die Mogelpackung Lebensmittelsicherheit unentdeckt bleibt." Verbraucherschützerin Angelika Michel-Drees sagt, nur vorübergehend hätte die Politik mehr Mittel locker gemacht. "Nach dem BSE-Skandal nahm man Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Deutschland ernster, aber im Laufe der Zeit hat das wieder abgenommen." Nun leide die Überwachung wieder unter personellen und finanziellen Engpässen.
Für die Not an der Front sind letztlich die Bundesländer und Gemeinden verantwortlich. Dort werde die Lebensmittelüberwachung nur noch "nach Kassenlage verwaltet", sagt Harry Sauer. Die dezentrale Organisation sehen Kritiker als großes Problem. Der Bund macht zwar Vorgaben, doch für die Umsetzung sind die Bundesländer zuständig, und die wiederum delegieren die Lebensmittelkontrolle an kommunale Behörden auf Landkreisebene. Das führe zu "völlig zersplitterten Strukturen" und "unterschiedlichen Qualitätsstandards" kritisiert Sauer. "Der Föderalismus bremst die einheitliche Überwachung aus."
Derzeit müssen sich die kommunalen Kontrolleure lediglich nach Quoten und vagen Vorgaben richten. So sollen beispielsweise fünf Lebensmittelproben pro 1000 Einwohner im Labor untersucht werden. In einer Großstadt wie Köln wären das 5000 Proben pro Jahr. Das kommt einem Stochern im Nebel gleich, zumal die Untersuchungen nicht einmal bundesweit koordiniert werden. Sinnvoller wäre ohnehin eine Quote, die sich auf die Anzahl der Betriebe oder die Menge der Lebensmittel bezieht.
Gar keine konkreten Vorgaben gibt es für die Betriebskontrollen, also die Besuche der Kontrolleure vor Ort. Sie sollen lediglich risikoorientiert vorgehen, also beispielsweise Hersteller verderblicher Ware häufiger kontrollieren als einen Kiosk. Dass die Überwachung in kommunaler Hand liegt, empfindet Foodwatch-Chef Thilo Bode als problematisch. "Ein Landrat überlegt sich doch zehnmal, ob er ein wichtiges Unternehmen stilllegt."
So fordert auch die Berliner Verbraucherschützerin Angelika Michel-Drees mehr Kompetenzen für übergeordnete Instanzen. "Das BVL sollte die Zuständigkeit bekommen, für gleiche Standards und Strukturen der Lebensmittelkontrolle auf Länderebene zu sorgen und die Einhaltung bundesweit zu überwachen. Wir brauchen überall ein gleich hohes Niveau der Lebensmittelsicherheit."
Dagegen sieht das Verbraucherschutzministerium unter Ilse Aigner (CSU) keinen Handlungsbedarf. Es könnte zwar sein, dass die Verfahren in den Ländern "nicht hundertprozentig identisch" seien. Jedoch würden alle kommunalen Kontrollbehörden von den Regierungspräsidien der Bundesländer überwacht, die nach gemeinsam ausgearbeiteten Standards vorgingen. "Der Bund hat hier keinerlei Weisungsrecht oder Eingriffskompetenzen", sagt eine Sprecherin des Ministeriums.
Einen Schritt in die richtige Richtung haben nur zwei Bundesländer gemacht. Bayern installierte im Mai 2006 nach einer Reihe von Gammelfleischskandalen eine landesweit agierende Spezialeinheit, und im Saarland wurde die Zuständigkeit für die Lebensmittelüberwachung von der kommunalen auf die Landesebene gehoben.
In Deutschland ist Lebensmittelsicherheit eine Mogelpackung.
BVL-Jahresbericht Der Bericht des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit fasst die Ergebnisse der kommunalen und länderübergreifenden Lebensmittelkontrollen zusammen. Hier steht, wie viele Betriebe kontrolliert und wie viele Verstöße festgestellt wurden: Jahresbericht 2008
Ein Landrat überlegt sich doch zehnmal, ob er ein wichtiges Unternehmen stilllegt.
Lebensmittel-Recht Um für europaweite Standards bei der Lebensmittelsicherheit zu sorgen, erließ die EU 2004 die Basisverordnung EG 882/2004, der die nationalen Gesetze angepasst werden mussten. Näheres regelt in Deutschland das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV RÜb) setzt den Rechtsrahmen für die amtliche Lebensmittelüberwachung.