6. März 2013, 13:16 Uhr

Mutmaßlicher Jobcenter-Mörder schweigt zum Prozessauftakt

Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen: Ein Mann stürmt mit zwei Messern ins Neusser Jobcenter und ersticht eine Mitarbeiterin. Ein halbes Jahr später hat jetzt der Mordprozess begonnen.

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Der 52-jährige Mann soll die Mitarbeiterin im Jobcenter mit einem Messer erstochen haben, weil er der Behörde illegalen Handel mit seinen persönlichen Daten unterstellte©

Gut fünf Monate nach der tödlichen Messerattacke auf eine Jobcenter-Mitarbeiterin in Neuss hat am Mittwoch der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder begonnen. Vor dem Landgericht Düsseldorf legte die Staatsanwaltschaft dem 52-jährigen Ahmed S. zur Last, die Angestellte am 26. September 2012 in deren Büro mit einem Fleischermesser erstochen zu haben. Der Angeklagte schwieg am ersten Prozesstag zu den Vorwürfen.

Nach Angaben seiner beiden Verteidiger will der Angeklagte jedoch im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Erklärung zu den Gründen für die Tat abgeben. Staatsanwalt Martin Stücker sagte bei Verlesung der Anklageschrift, S. habe die Jobcenter-Angestellte Irene N. "heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen" getötet. Ursprünglich habe der Angeklagte am Tattag gegen 09.00 Uhr in dem Gebäude einen anderen Berater wegen einer Datenschutzerklärung zur Rede stellen wollen. Der mutmaßliche Täter soll nach eigenem Bekunden das Jobcenter verdächtigt haben, mit seinen Daten Missbrauch zu treiben.

Als S. den anderen Berater nicht antraf, brachte er laut Anklage die 32-jährige Sachbearbeiterin in deren Dienstzimmer mit mehreren Messerstichen um. Dabei soll S. ein 30 Zentimeter langes Fleischermesser benutzt haben, mit dem er viermal auf sein argloses Opfer einstach und dabei Brust, Bauch und Oberschenkel der Frau traf. Zuvor hatte der geschiedene Vater von fünf Kindern die Angestellte laut Staatsanwaltschaft mit einem weiteren Messer attackiert. Den Angriff mit diesen rund 25 Zentimeter langen Küchenmesser konnte die Frau aber offenbar noch abwehren.

Schreie aus dem Zimmer

Bei einer Verurteilung muss S. mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen. Im Vorfeld der Hauptverhandlung hatte das Gericht zudem darauf hingewiesen, dass es womöglich die besondere Schwere der Schuld von S. feststellen werde. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung des Mannes nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Am ersten Verhandlungstag vernahm das Gericht unter anderem den Arzt, der die Leiche der 32-jährigen Sachbearbeiterin obduziert hatte, sowie zwei Polizisten und eine Kollegin des Opfers. Dem Arzt zufolge starb das verheiratete Opfer, das einen Sohn hinterließ, an massiven Blutverlusten. Der Angeklagten traf demnach mit einem von vier "tiefen Stichen" die Hauptschlagader in der Brust der Frau.

Debatte über Sicherheitsvorkehrungen in Jobcentern

Nach der Bluttat war der 52-Jährige rund hundert Meter vom Jobcenter entfernt auf der Straße von herbeigerufenen Polizisten festgenommen worden. Wie ein 43-jähriger Polizeibeamter zu Prozessbeginn im Zeugenstand aussagte, soll der mutmaßliche Täter bei seiner Festnahme das Tatmesser noch in der Hand gehabt haben. Nach mehrfacher Aufforderung habe er das Fleischermesser dann fallen lassen. Polizisten brachten den Mann schließlich zu Boden, weiteren Widerstand gegen seine Festnahme leistete er nicht.

Das Urteil in dem Düsseldorfer Mordprozess soll nach derzeitiger Planung am 4. April fallen. Bis dahin haben die Richter weiter sechs Verhandlungstage anberaumt.

Der Mord im Neusser Jobcenter hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst und eine Debatte über die Sicherheitsvorkehrungen in Arbeitsvermittlungen und Behörden in Gang gesetzt. Die Sicherheitskonzepte in Arbeitsagenturen wurden überprüft mit dem Ziel, Gefahren für die Beschäftigten soweit wie möglich einzudämmen.

vale/DPA
 
 
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