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29. Juli 2009, 08:17 Uhr

Bahn muss nun für Verspätungen zahlen

Ab heute ist es soweit: Verspätet sich ein Zug um mindestens eine Stunde haben Bahnkunden Anspruch auf Erstattung eines Teils des Ticketpreises. Dies gilt sowohl für Fahrten mit dem Nahverkehrszug als auch für ICE-Reisen. Allerdings: Unterhalb einer Erstattung von vier Euro gibt's keinen Cent zurück.

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Mehr als eine Stunde Verspätung: Von heute an erstattet die Bahn einen Teil des Fahrpreises© Friso Gentsch/DPA

Bahnkunden haben von diesem Mittwoch an mehr Rechte. Ab 60 Minuten Verspätung ihrer Züge haben sie Anspruch auf Erstattung von 25 Prozent des Reisepreises, ab 120 Minuten auf 50 Prozent. Dies gilt für die gesamte Reisekette vom Nahverkehrszug bis zum ICE. Pauschale Entschädigungen gibt es bei Streckenzeitkarten; die Mindestentschädigungssumme beträgt vier Euro.

Wenn mehr als 60 Minuten Verspätung zu erwarten sind, kann ein Fahrgast auch von der Reise zurücktreten. Einen anderen Zug kann er nutzen, wenn eine Verspätung von mindestens 20 Minuten zu erwarten ist. Bis maximal 80 Euro zahlen die Eisenbahnen für die Nutzung von Taxi oder Bus, wenn beispielsweise die letzte Verbindung des Tages ausfällt und der Zielort nicht bis Mitternacht zu erreichen ist. Dann werden unter Umständen auch die Übernachtungskosten übernommen.

Neue Schlichtungsstelle für Streifälle

Zugleich wurde eine neue Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr eingerichtet. Sie soll ab Dezember alle Streitfälle auf Schiene, Straße und in der Luft regeln. Zur Erstattung haben die Eisenbahnunternehmen ein Formular erarbeitet, das die Durcharbeitung von mehr als 40 Punkten verlangt. Erstattet wird in bar oder mit einem Gutschein. Bei höherer Gewalt wie Unwettern oder von der Bahn nicht zu beeinflussenden Verspätungsursachen - wie zum Beispiel Selbstmördern auf den Schienen - entfällt der Anspruch. Wie es bei Verspätungen durch Streiks aussieht, ist nach Angaben der Unternehmen noch eine "Grauzone".

Die neu gegründete Schlichtungsstelle löst die bisherige Schlichtungsstelle Mobilität ab. Die neue Institution soll unabhängig sein und grundsätzlich allen Verkehrsunternehmen für eine Beteiligung offenstehen.

Verspätung im Zug oder am Bahnhof bestätigen lassen

Wer in einem stark verspäteten Zug sitzt, lässt sich laut Rössner am besten schon vom Zugbegleiter die Verspätung bestätigen und ein Formular aushändigen. Auch das Personal am Zielbahnhof könne die Bestätigung dokumentieren. Alle Informationen über Reisedaten laufen aber ohnehin im Servicecenter Fahrgastrechte zusammen, so dass auch dort jederzeit die Verspätung nachgewiesen werden kann. Der Kunde selbst kann sich Formular und Bestätigung am Service Point abholen. Mit den Dokumenten und der Originalfahrkarte bekommt er am Schalter sein Geld.

DPA/AP
 
 
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