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News am 16.02.2012
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Gibt es Hitzefrei für Angestellte?

Über Deutschland hat sich eine schwüle Tropenhitze ausgebreitet. Und Sie - Sie müssen arbeiten. Muss das eigentlich so sein? Gibt es so etwas wie Hitzefrei für Arbeitnehmer? Und: Muss der Chef Ihnen zur Abkühlung ein Eis kaufen? Hier lesen Sie, was für Rechte Sie bei tropischen Temperaturen haben.

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Ein Eis kann auch am Arbeitsplatz der Hitze entgegenwirken - zumal, wenn es vom Chef spendiert wurde© Colourbox

Eine brütende Hitze über Deutschland, Wetterforscher sprechen von tropischen Temperaturen. Glück hat, wer in den Urlaub fahren darf. Pech hat, wer trotz des Freizeitwetters arbeiten muss. Wenn Sie zu letzteren gehören, kann die Arbeit jetzt schnell zur Qual ausarten. Hitzefrei können Sie von ihrem Arbeitgeber allerdings kaum erwarten. Zwar verpflichtet das bürgerliche Gesetzbuch jeden Arbeitgeber, die Arbeitsräume so einzurichten, dass die Arbeitnehmer "gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, als es die Natur der Dienstleistung gestattet". Auch verlangt die so genannte Arbeitsstättenverordnung am Arbeitsplatz eine "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur". Konkrete Angaben dazu, was das jetzt nun genau heiß, gibt es in den Gesetzen jedoch kaum.

26 Grad Celcius in Arbeitsräumen

Lediglich die ausführende Arbeitsstätten-Richtline nennt eine schwammige Obergrenze: "Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll plus 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein."

Arbeitsrechtlich können Sie als Arbeitnehmer diese Raumtemperatur also kaum durchsetzen. Sie ist ein Sollwert. Und auf gar keinen Fall können Sie daraus ein Recht zur Verweigerung der Arbeitsleistungen ableiten - und sich etwa flugs und fröhlich selbst beurlauben.

Lediglich bestimmte Personengruppen wie Schwangere und stillende Mütter können in der Praxis auf strengere Regeln zurückgreifen. Voraussetzung: Sie weisen ein ärztliches Attest vor, das die Einhaltung bestimmter Raumtemperaturen fordert. Kann der Arbeitgeber das nicht ermöglichen, so haben Schwangere und stillende Mütter Anspruch auf Beschäftigung an einem anderen Ort oder sogar Freistellung. Der Arbeitgeber muss dann einen Mutterschutzlohn zahlen.

Neben den Regelungen zur Temperatur am Arbeitsplatz verlangt die Arbeitsstätten-Richtline wirksame Schutzvorkehrungen an Fenstern, Oberlichtern oder Glaswänden gegen direkte Sonneneinstrahlung. Insbesondere hier hat der Betriebsrat auch ein Mitbestimmungsrecht. Wirksame Schutzvorkehrungen gegen Hitze durch Sonneneinstrahlung kann der Arbeitgeber auch bei seinem Vermieter rechtlich einfordern. Schließlich fordert die Arbeitsstätten-Richtline die Vermeidung von Zugluft, sei es durch die Durchlüftung geöffneter Räume oder Klimaanlagen.

Etliche Firmen treffen Sonderregelungen

Ungeachtet aller rechtlichen Verpflichtungen treffen etliche Unternehmen natürlich Vorkehrungen und Sonderregelungen an heißen Tagen. Schließlich ist es im Interesse der Arbeitgeber, die Motivation und Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter zu erhalten. Oft werden gemeinsam mit den Betriebsräten Lösungen gefunden. Neben der Verlagerung der Arbeitszeit in kühlere Stunden, zusätzlichen Pausen, einer vorübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit durch zum Beispiel das Abbummeln von Überstunden oder gar Betriebsferien sind zusätzliche Pausen oder ein herunter reguliertes Arbeitstempo möglich. Und besonders arbeitnehmerfreundliche Arbeitgeber spendieren dann auch mal ein Eis oder ein Kaltgetränk - ohne dazu verpflichtet zu sein.

Manche Unternehmen reagieren auf Hitze auch mit der Anpassung ihrer Bekleidungsvorschriften oder verteilen kostenlos Getränke. Auch die Verteilung von Lüftern oder Raumluftbefeuchtern kann die Belastung durch hohe Temperaturen mindern. Schließlich sitzen beim Thema Hitze bei der Arbeit alle in einem Boot.

Ulf Weigelt, fgüs
 
 
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