Albrecht Monnin ist Rechtsanwalt in Berlin-Kreuzberg und betreut derzeit 250 laufende Hartz-IV-Verfahren. Der Streitwert liegt oft nur bei wenigen Euro. Im stern.de-Interview sagt Monnin, wie der Hartz-IV-Prozess-Wahnsinn, der die Steuerzahler Millionen kostet, gestoppt werden könnte.

Akten, Akten, Akten: Eine Mitarbeiterin des Berliner Sozialgerichts bei der Arbeit© Arno Burgi/DPA
Ich kann nur für Berlin sprechen. Hier wird es kurzfristig keinen Kollaps geben. Aber auch nur deshalb, weil der Senat gerade zwölf neue Richterstellen geschaffen hat.
Ein typischer Fall ist die Frage, wie die Kosten für Warmwasser in der Miete enthalten sind. Sind sie drin, gibt es kein Problem. Sind sie nicht drin, muss der Hartz-IV-Empfänger das nachweisen, weil er die Kosten sonst von seinem frei verfügbaren Geld bezahlen müsste. Darüber streiten sich Empfänger und Jobcenter häufig vor Gericht - auch wenn es nur um ein paar Euro geht.
Die Hartz-IV-Sätze sind knapp kalkuliert. Wenn den Leuten zehn Euro fehlen, dann kann das für sie ein Problem sein. Und es ist ihr gutes Recht, das einzuklagen, was ihnen per Gesetz zusteht. Natürlich auch Fälle Sozialmissbrauch - aber da geht es eher um diejenigen, die Hartz IV bekommen und nebenher schwarz arbeiten.
Ja, das ist ein echtes Problem. Wer seit fünfzehn Jahren in einer Wohnung lebt, kann drin bleiben, egal wie groß sie ist. Andere müssen umziehen, weil die Mietobergrenzen so knapp bemessen sind. Das ist oft verheerend. Familien müssen in einen anderen Stadtteil, die Kinder auf andere Schulen, zum Teil haben fünfköpfige Familien dann nur drei Zimmer zur Verfügung. Das ist wirklich bitter, deshalb gibt es so viele Verfahren zu diesem Aspekt.
Die Empfänger. Ich würde die Erfolgsquote auf gut zwei Drittel schätzen.
Die Sozialgesetzgebung ist schwierig, und die Materie ändert sich ständig - das ist für einen Sachbearbeiter kaum zu bewältigen. Zumal, wenn er nicht ausreichend geschult wird. Außerdem ist die Ausstattung der Jobcenter nicht gut, es gibt zum Beispiel keine verlässliche Software für die Anrechnung des Einkommens, das Bedürftige neben Hartz IV erwirtschaften.
Ich kann nur die Berliner Situation überblicken. Derzeit gibt es etwa 2000 neue Klagen pro Monat.
Die meisten Verfahren werden mit Prozesskostenhilfe geführt, also mit Steuergeldern, die dem Hartz-IV-Empfänger die Klage überhaupt erst ermöglichen. Was kostet ein Fall? An Anwaltskosten fallen - je nach Verlauf - 500 bis 1000 Euro an. Aber das sind nur die Anwaltskosten. Auch die Sachbearbeiter und die Richter müssen ja bezahlt werden. Also geht es um zig Millionen, die da jährlich verbrannt werden. Wäre es für den Staat nicht viel billiger, die Bedarfsprüfung zu lockern - oder ganz darauf zu verzichten, wie die Grünen fordern? Das würde unter dem Strich zweifellos Geld sparen. Aber ob der Wegfall der Bedarfsprüfung im Einzelfall gerechter ist, wage ich zu bezweifeln. Außerdem ist das politisch kaum durchsetzbar.
Die Kirche, die Bezirke und andere Organisationen haben Beratungsstellen für Hartz-IV-Empfänger. Die können Tipps geben, aber nicht schlichten. Rechtsanwälte können oft schon mit einem schriftlichen Widerspruch eine Einigung erreichen, da kommt es dann erst gar nicht zu einem Prozess.
Das ist, weil sie mit Prozessen so belastet sind, sehr schwierig.
Mehr über die Hartz-IV-Prozessflut ... lesen Sie im aktuellen stern unter der Überschrift "Abgesoffen" (ab Seite 76)
Albrecht Monnin ... ist Rechtsanwalt und Notar in Berlin Kreuzberg. Eines seiner zentralen Betätigungsfelder ist das Sozialrecht. Derzeit betreut er 250 laufende Hartz-IV-Verfahren.
Foto: Thorsten Futh