Sie sind überversichert oder haben eine falsche Police gekauft, oder Sie können sich die Prämien derzeit nicht mehr leisten? Dann steht die Kündigung von Policen an. Lesen Sie hier, was Sie dabei beachten müssen - und welche Fristen einzuhalten sind.
Es gibt viele Gründe, Versicherungen zu kündigen: Sie ziehen mit Ihrem Freund oder Ihrer Freundin zusammen, und eine der beiden Hausratversicherung wird überflüssig. Oder Sie verkaufen Ihr Pferd und brauchen die Versicherung für das Tier nicht mehr, und so weiter und so fort. Wie aber kommen Sie am schnellsten aus Ihrem Vertrag heraus?
Im Schadensfall gilt das Kündigungsrecht übrigens für beide Seiten. Das heißt: Nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch die Versicherungen selbst dürfen einen Vertrag beenden. Das geschieht vor allem dann, wenn die Unternehmen Verbraucher mit hohen Schadenquoten loswerden wollen - beispielhaft seien hier die Rechtsschutzanbieter erwähnt.
Oft sehen Policen eine dreimonatige Kündigungsfrist vor. Wenn Sie also zum Ende des Versicherungsjahres (31. Dezember) aus dem Vertrag aussteigen wollen, müssen Sie bis spätestens 30. September kündigen. Die Zeitschrift Finanztest hat eine Übersicht zusammengestellt, wann Sie kündigen dürfen und welche Fristen und Klauseln für die wichtigsten Policen gelten.
Hier finden Sie ein Standard-Kündigungsformular im PDF-Format