Kompensation für Windräder: Bundesverwaltungsgericht urteilt zugunsten der Betreiber
In zwei Rechtsstreits zwischen Betreibern von Windparks und dem Brandenburger Landesamt für Umwelt hat das Bundesverwaltungsgericht zugunsten der Anlagenbetreiber entschieden. Eingriffe in die Landschaft durch neue Windräder können nicht nur durch den Abriss von hohen Gebäuden oder Masten kompensiert werden, wie das Gericht am Donnerstag in Leipzig erklärte. Es kämen auch andere Maßnahmen in Betracht, welche die Landschaft verschönern. (Az. 7 C 3.23 und 7 C 4.23)